Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:22
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-018/2020 Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Kein Diskussionsbedarf.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 


  Beschluss: 27.02.2020 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 12.03.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 12.03.2020 Status: (offen)
Auftrag: