Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Herr Marschner weist auf die Frauentagsfeier am 06.03.2020 ab 14.00 Uhr im Hotel am Hebewerk in Niederfinow hin. Der Unkostenbeitrag liegt bei 40,00 EUR und beinhaltet Programm und Essen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Herr Matthes informiert die Anwesenden darüber, dass er gemeinsam mit dem Bürgermeister den Vorstandsvorsitzenden des LS aufsuchen wird, um die Möglichkeit einer Sanierung der Ortsdurchgangsstraße anzusprechen. Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h notwendig.
Des Weiteren wird auf die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am Samstag, den 07.03.2020, im Saal des Rathauses Britz hingewiesen.
Hinsichtlich des Verkehrsspiegels am Landgasthof teilt der Amtsdirektor mit, dass dieser zwischenzeitlich justiert wurde. Die Aufstellung eines weiteren Verkehrsspiegels an den Grenzhäusern wird noch geprüft.
Bezugnehmend auf ein Schreiben des Herrn Marschner und des Herrn Anders hinsichtlich der Kontrollpflicht mittels Auskunftsersuchen und Akteneinsicht der Verwaltung durch die Gemeindevertreter nach § 29 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) teilt Herr Matthes folgendes mit: Die Auskünfte unterliegen einer Begründungspflicht. Durch eine zu weitreichende Antragstellung kann die Bearbeitung innerhalb der Verwaltung beeinträchtigt werden. Herr Matthes bittet hier gemeinsam einen besseren Weg zu finden, um das Informationsbedürfnis abzudecken, ohne die Arbeit der Verwaltung zu beeinträchtigen.
Eine Stellungnahme hinsichtlich der Haftung der Gemeindevertreter stellt Herr Matthes für die nächste Sitzung in Aussicht. Herr Marschner erklärt, dass Hintergrund der Anfrage ein Zeitungsartikel ist, demnach ein Bürgermeister wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht verurteilt wurde, nachdem Kinder in einem Gewässer ertrunken waren. Herr Matthes stellt klar, dass es sich in diesem speziellen Fall um einen hauptamtlichen Bürgermeister gehandelt hat. Dieses Recht findet nicht auf ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeindevertreter Anwendung.
Hinsichtlich der fehlenden Anlage 1 der Niederschrift vom 04.02.2020 wird darauf hingewiesen, dass diese per Email nachgereicht wurde und auch online in der Fachanwendung Allris net zur Verfügung steht. Weiterhin wird darüber informiert, dass die Schriftführer ein Ergebnisprotokoll und kein Wortprotokoll führen.
Herr Matthes informiert die Gemeindevertreter darüber, dass die Prüfberichte für die Jahre 2012 bis 2017 am heutigen Tage per Post eingetroffen sind und in der nächsten Sitzung am 31.03.2020 auf die Tagesordnung gestellt werden. Die Rechnungsprüfung obliegt gemäß Kommunalverfassung dem Landkreis, wenn die Amtsverwaltung kein eigenes Rechnungsprüfungsamt vorhält. Reichen die eigenen personellen Kapazitäten im Landkreis nicht aus, kann der Landkreis eigenmächtig und ohne Zustimmung der Gemeinden oder Amtsverwaltung die Rechnungsprüfung vergeben.
Herr Anders teilt mit, dass er die Grundlage des Prüfers nicht erkennen konnte. Ihm war unklar, um welche Art der Prüfung es sich handeln würde. Herr Matthes weist auf die Beschlusslage aus dem Jahr 2017 hin. Zum damaligen Zeitpunkt erfolgte eine Verständigung zur Durchführung eines verkürzten Verfahrens. Herr Wähner, der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, stand derzeit für Fragen zur Verfügung. Zur kommenden Sitzung lädt die Verwaltung einen Vertreter des RGPA’s ein.
Herr Anders bittet folgendes in der Niederschrift aufzunehmen: Der Beschluss LI-042/2017 ist zum Zeitpunkt der Sitzung am 03.03.2020, der entsprechend des beschlossenen Terminplans am 07.05.2019 erfüllt sein sollte, noch nicht erfüllt. Die Gemeindevertreter haben bisher vom Amt keine Gelegenheit erhalten, die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2017 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und gemäß des Beschlusses vom 05.12.2017 zu genehmigen.
Zur Schuldenhilfe teilt der Amtsdirektor mit, dass ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss. Dieses ist aber nicht genehmigungsfähig sondern dient als Grundlage für die Antragstellung der Schuldenhilfe.
Zur Schleusenübernahme liegt ein Schreiben von Frau Uhlig (Landkreis Barnim) vor. Diesem ist zu entnehmen, dass die erste Verbandsversammlung am 20.03.2020 stattfinden wird. In dieser Versammlung werden die Wahlen sowie die Beratungen zum Wirtschaftsplan erfolgen. Eine juristische Prüfung erfolgte bereits seitens des Landkreises.
Um 18.23 Uhr treten Herr Manzke und Herr Herbst hinzu.
Herr Matthes weist weiter darauf hin, dass die juristische Prüfung der Finanzierungsvereinbarung des Zweckverbandes durch Bund, Land und Landkreis erfolgt. Der Beschluss ist wortgleich in allen Kommunen zustande gekommen. Weiterhin besteht bei Interesse die Möglichkeit Gemeindevertreter als Mitglieder in den Zweckverband statt des Amtsdirektors zu wählen (analog ZWA).
Zur Wegebrücke führt der Amtsdirektor aus, dass gem. § 44 Landeshaushaltsordnung Fördermittel beim LELF beantragt werden müssen, daher ist die Einbindung des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) notwendig. Die Antragstellung beim BLB erfolgte am 25.07.2019. Mit Schreiben vom 11.09.2019 wurden seitens des BLB Unterlagen nachgefordert. Die Übergabe der fehlenden Unterlagen erfolgte am 19.11.2019. Bei allen Schritten wurde das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt beratend hinzugezogen. Somit wurden alle Unterlagen fristgerecht eingereicht. Auch die Berechnung der Kosten liegt vor. Voraussetzung für den Baubeginn ist die vollständige Finanzierung. Auf Nachfrage des Gemeindevertreters Herrn Manzke fasst Herr Matthes zusammen, dass die baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) erstellt wird und anschließend von dort direkt an das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Fördermittelgeber übermittelt wird. Herr Matthes bietet an, zur nächsten Sitzung eine Infovorlage vorzubereiten.
Zum aktuellen Stand des Sperrvermerks der Stadt Eberswalde zur Finanzierung des Schleusenpersonals im Haushalt weist Herr Matthes auf einen Zeitungsartikel hin. Diesem ist zu entnehmen, dass der Sperrvermerk gekippt wurde. Es finden bereits Vorstellungsgespräche für Schleusenbedienungspersonal statt. |
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