Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-026/2020 Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24

Der Stadtverordnete Herr Zoschke bittet zu beachten, dass die Stadt Oderberg kaum finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Durch die Veränderung der Aufwandsentschädigungssatzung würden insgesamt 13.000,00 EUR Mehrkosten jährlich entstehen. Er bittet daher zu überlegen, ob nur eine Anpassung der Aufwandsentschädigung hinsichtlich des Betrages für die ehrenamtliche Bürgermeisterin erfolgen sollte.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Erhöhung der Beträge allen zusteht. Es handelt sich um die Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Andere Gemeinden stehen finanziell nicht besser und nehmen die Erhöhung an.

 

Der Amtsdirektor führt aus, dass die Anhebung der Beträge gemessen an der Größe der Stadt angemessen und üblich ist. Hinsichtlich der erheblichen Probleme, über die die Stadtverordneten zu befinden haben, ist ein Vergleich mit anderen Orten nicht möglich.

 

Herr Brandenburg weist auf die Außenwirkung hin, die eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung bei der angespannten Lage der Stadt Oderberg haben könnte. Er schlägt eine Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin von 400,00 EUR vor. Frau Martin schließt sich den Vorbringen der Herren Zoschke und Brandenburg an.

 

Herr Koth weist darauf hin, dass in früheren Amtsperioden das Sitzungsgeld angenommen und dann durch die Stadtverordneten direkt gespendet wurde um die Gelder gezielt und eigenverantwortlich einzubringen. Die Bürgermeisterin bringt in die Diskussion mit ein, dass man auch den Sitzungsort wechseln könnte und die Sitzungsgelder dieses Tages dem Verein spenden könnte, in dessen Räumen die Sitzung stattfindet.

 

Frau Schröter schlägt vor, die Beträge lieber in die Straßensanierung zu investieren. Herr Fischer wünscht sich für die Zukunft einen Sitzungsraum, in dem auch neue Medien wie z.B. Beamer für Präsentationen genutzt werden können. Ein sichtbarer Entwicklungsprozess sollte angestrebt werden. Der Amtsdirektor greift diese Anmerkung auf und unterrichtet die Mitglieder der Stadtverordneten darüber, dass zukünftig ein Übergang zum digitalen Sitzungsdienst stattfinden wird. Die Stadtverordneten werden zu diesem Zweck mit Tablets ausgestattet und erhalten die Einladungen nebst Anlagen dann in digitaler Form. Dies gewährleistet eine bessere Einhaltung von Fristen, trägt zur Vermeidung von Kopierfehlern bei und stellt einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Umwelt dar.

 

Frau Hähnel teilt diesbezüglich mit, dass in der Vergangenheit vorgesehen war, den Seitentrakt der Sporthalle zu ertüchtigen, um dort einen Sitzungsraum zu schaffen. An der Umsetzung könnte weiter gearbeitet werden, um die gewünschten Räumlichkeiten zu schaffen, die von der Ausstattung einer Stadtverordnetenversammlung angemessen sind. Eine weitere Möglichkeit könnte bei Erweiterung der Horträume geschaffen werden.

 

Bezugnehmend auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen unterstreicht Frau Rehwinkel noch einmal die Außenwirkung und möchte ein Zeichen nach Außen setzen.

 

Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass die Aufwandsentschädigung so oder so keinen Einfluss auf die Arbeit der Abgeordneten haben wird. Sie hält eine zweckgebundene Spende der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung im Gegensatz zum Verzicht auf die Erhöhung für zielführender.

 

Herr Zoschke schlägt folgende Beschlussänderung vor:

Die bisher gültige Aufwandsentschädigung wird weiterhin beibehalten mit Ausnahme des § 6. Der Bezug der Bürgermeisterin wird auf 500,00 EUR erhöht.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lässt über den Änderungsantrag abstimmen. 5 Abgeordnete sind für die Änderung, 6 dagegen. Es gibt weiterhin eine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt und es erfolgt die Abstimmung über den Beschluss gemäß Beschlussvorlage.

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg« entsprechend der Anlage 1.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

6

5

1

0

 


  Beschluss: 04.03.2020 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 18.03.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: John Wrana  
Termin: 18.03.2020 Status: (offen)
Auftrag: