Es werden noch einmal die Investitionsvorhaben 2015 und 2016 besprochen.
Frau Gohlke weist darauf hin, dass die Höhen der Umlagen nur dem derzeitgen Arbeitsstand entsprechen. Außerdem informiert Sie den Finanzausschuss darüber, dass der Kommunalaufsicht für die Entscheidung über die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditneuaufnahme zumindest die Eckdaten der Eröffnungsbilanz vorgelegt werden müssen. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Britz liegt aus Kapazitätsgründen noch nicht vor.
Mit der Kommunalaufsicht ist verabredet, dass die Haushaltsplanentwürfe 2015 vor der Beschlussfassung zwecks Kenntnisnahme und Prüfung übergeben werden sollen.
Die GV Britz wird am 24.11.2014 über der HH-Plan 2015 beraten und beschließen.