Auszug - Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2014
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Kämmerin Frau Hecht erläutert kurz die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses. Beschluss: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis
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