Auszug - Beratung zu den zukünftigen Eckpunkten Haushalt Chorin 2021

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Zunächst wird der TOP 7.1 vom Jahr 2021 auf 2020 geändert.

 

Frau Hecht kann den HH-Plan-Entwurf für das Jahr 2020 noch nicht präsentieren, es können nur erste Eckpunkte besprochen werden. Begründung: Frau Hecht ist erst seit ca. 9 Wochen im Amt tätig.

Das Bauamt leistete dazu die bereits dritte überarbeitete Zuarbeit zu geplanten Investitionen.

Weiterhin führt Frau Hecht die bereits teilweise realisierten Baumaßnahmen auf.

  • OT Brodowin – Neubau Kita- am 05.08.2019 ging die neue Kita in Betrieb, Schlussabnahme war im Dez. 2019 (Fertigstellung der Außenanlage)
  •  OT Brodowin –Straßenbeleuchtung (Umrüstung der Lampenköpfe) –voraussichtliche Fertigstellung Sept./Okt. 2020
  • OT Brodowin – Multifunktionales Dorfgemeinschaftshaus – voraussichtliche Fertigstellung im Jahr 2022
  • OT Chorin- Neubau Parkplatz am Bahnhof – von den insgesamt zwei Bauabschnitten ist der erste Abschnitt bereits abgeschlossen für den zweiten Abschnitt wird der Bescheid von der Fördermittelstelle noch erwartet.
  • OT Golzow Sandfang - Arbeiten abgeschlossen, keine Berücksichtigung mehr im HH
  • OT Golzow – Erweiterung der Kita im Hortbereich – voraussichtliche Fertigstellung 2021
  • OT Senftenhütte Spielplatzneubau- voraussichtliche Fertigstellung Ende Mai 2020

 

 

Für folgende Maßnahmen sind im HH der Gemeinde Chorin Eigenanteile eingestellt.

  • Erwerb einer mobilen Bühne – Eigenanteil: 40.000,00 €
  • OT Chorin - Neubau Parkplatz am Bahnhof, für den zweiten Bauabschnitt - Eigenanteil: 55.450,00 €

 

  • OT Chorin - Die Maßnahme für das Vorhaben Rundweg Amtssee wird nur durchgeführt bei einer Förderung von 100 %. (Sperrvermerk -  wenn Finanzierung gesichert ist)

 

OT Golzow – Kita „Zauberlinde“ – Investive Maßnahme und Ausbau des Dachgeschosses für Mietwohnungen. Dazu liegt eine Baukostenschätzung vor in Höhe von 188.800,00 €.

Bei den momentanen Zinsen könnte man diese Maßnahme durchführen.

Die derzeitige durchschnittliche Miete beläuft sich auf 6,83 € - Kaltmiete.

Herrn Horst scheint die Kaltmiete etwas zu hoch gegriffen, schlägt vor, die Finanzierung  über einen Kredit vorzunehmen. Die Maßnahme muss sich amortisieren.

Frau Hecht die Kosten für die zukünftige Instandhaltung der Wohnungen sind  zu beachten.

 

Straßenunterhaltung (kein Neubau) – es wurden ca. 76.000,00 € dafür eingestellt.

 

Es erfolgt nun eine Gegenüberstellung der Hebesätze /Gewerbehebesätze für Grundsteuern und Gewerbe für Chorin und der Durchschnittswert aller Gemeinden der Amtsverwaltung

Grundsteuer A –  273 %   Durchschnittswert 310% -340%

Grundsteuer B –  400 %   Durchschnittswert 435 %

Gewerbesteuer – 324 %   Durchschnittswert 315 %

Weitere Einnahmen erfolgen über die neue Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer und der noch ausstehenden Überarbeitung der Friedhofsatzung aus dem Jahr 2006. Zwei Gemeinden liegen mit der Friedhofsgebühr unter Durchschnitt.

 

Herr Horst fragt nach der Rechtfertigung, erfolgt die jetzige Aktualisierung auf Grund der finanziellen Situation?

Herr Krüger erwähnt die Hundesteuer, die in Chorin sehr gering ist. Der Durchschnittswert von allen Gemeinden wird benötigt – FSA am 14.04.2020.

Herr Buse – Einsparung bei der Straßenbeleuchtung?

Herr Horst – zu hohe Energiekosten, evtl. das Licht in der Nacht absenken?

Frau Hecht- mit der Bitte von Herrn Polster – Überprüfung der Eröffnungsbilanz, Zeit ist bis zum Jahr 2024.

 

Zum nächsten FSA am 14.04.2020 und GV-Sitzung am 30.04.2020 ist die Vorlage für den HH einzureichen.

Die Gemeinde Chorin befindet sich in „vorläufiger Haushalsführung“ – das bedeutet, Aufwendungen und Auszahlungen dürfen geleistet werden für die Weiterführung notwendiger Aufgaben. Haushaltsreste, die im Jahr 2019 nicht ausgegeben wurden, dürfen als Verpflichtung oder unaufschiebbare  Maßnahmen fortgesetzt werden.

 

Zur gegenwärtigen Situation der HH-Lage, sind Rechnungen für Blumen und Geschenke für Gratulationen und Repräsentationen zurückzuhalten.

Für die Ausstattung mit Leinwand und Verdunkelungswand des Dorfgemeinschaftshauses, kann die Einstellung in Höhe von 1.000,00 € erst ausgegeben werden, wenn der HH beschlossen ist.