Auszug - Beratung zu den zukünftigen Eckpunkten Haushalt Chorin 2021
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Zunächst wird der TOP 7.1 vom Jahr 2021 auf 2020 geändert.
Frau Hecht kann den HH-Plan-Entwurf für das Jahr 2020 noch nicht präsentieren, es können nur erste Eckpunkte besprochen werden. Begründung: Frau Hecht ist erst seit ca. 9 Wochen im Amt tätig. Das Bauamt leistete dazu die bereits dritte überarbeitete Zuarbeit zu geplanten Investitionen. Weiterhin führt Frau Hecht die bereits teilweise realisierten Baumaßnahmen auf.
Für folgende Maßnahmen sind im HH der Gemeinde Chorin Eigenanteile eingestellt.
OT Golzow – Kita „Zauberlinde“ – Investive Maßnahme und Ausbau des Dachgeschosses für Mietwohnungen. Dazu liegt eine Baukostenschätzung vor in Höhe von 188.800,00 €. Bei den momentanen Zinsen könnte man diese Maßnahme durchführen. Die derzeitige durchschnittliche Miete beläuft sich auf 6,83 € - Kaltmiete. Herrn Horst scheint die Kaltmiete etwas zu hoch gegriffen, schlägt vor, die Finanzierung über einen Kredit vorzunehmen. Die Maßnahme muss sich amortisieren. Frau Hecht – die Kosten für die zukünftige Instandhaltung der Wohnungen sind zu beachten.
Straßenunterhaltung (kein Neubau) – es wurden ca. 76.000,00 € dafür eingestellt.
Es erfolgt nun eine Gegenüberstellung der Hebesätze /Gewerbehebesätze für Grundsteuern und Gewerbe für Chorin und der Durchschnittswert aller Gemeinden der Amtsverwaltung Grundsteuer A – 273 % Durchschnittswert 310% -340% Grundsteuer B – 400 % Durchschnittswert 435 % Gewerbesteuer – 324 % Durchschnittswert 315 % Weitere Einnahmen erfolgen über die neue Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer und der noch ausstehenden Überarbeitung der Friedhofsatzung aus dem Jahr 2006. Zwei Gemeinden liegen mit der Friedhofsgebühr unter Durchschnitt.
Herr Horst fragt nach der Rechtfertigung, erfolgt die jetzige Aktualisierung auf Grund der finanziellen Situation? Herr Krüger erwähnt die Hundesteuer, die in Chorin sehr gering ist. Der Durchschnittswert von allen Gemeinden wird benötigt – FSA am 14.04.2020. Herr Buse – Einsparung bei der Straßenbeleuchtung? Herr Horst – zu hohe Energiekosten, evtl. das Licht in der Nacht absenken? Frau Hecht- mit der Bitte von Herrn Polster – Überprüfung der Eröffnungsbilanz, Zeit ist bis zum Jahr 2024.
Zum nächsten FSA am 14.04.2020 und GV-Sitzung am 30.04.2020 ist die Vorlage für den HH einzureichen. Die Gemeinde Chorin befindet sich in „vorläufiger Haushalsführung“ – das bedeutet, Aufwendungen und Auszahlungen dürfen geleistet werden für die Weiterführung notwendiger Aufgaben. Haushaltsreste, die im Jahr 2019 nicht ausgegeben wurden, dürfen als Verpflichtung oder unaufschiebbare Maßnahmen fortgesetzt werden.
Zur gegenwärtigen Situation der HH-Lage, sind Rechnungen für Blumen und Geschenke für Gratulationen und Repräsentationen zurückzuhalten. Für die Ausstattung mit Leinwand und Verdunkelungswand des Dorfgemeinschaftshauses, kann die Einstellung in Höhe von 1.000,00 € erst ausgegeben werden, wenn der HH beschlossen ist.
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