Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Kommunalausschuss
TOP: Ö 2
Gremium: Kommunalausschuss Amt
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Frau Göcke (Mitglied der Stadtverordnetenversammlung aus Oderberg) wollte aufgrund der Erkrankung von Herrn Stähr ursprünglich am Kommunalausschuss teilnehmen. Frau Stiegler erklärte hierzu, dass nur gewählte Mitglieder an der Sitzung des Kommunalausschusses teilnehmen können. Nicht gewählte Mitglieder haben nur die Möglichkeit einer Teilnahme an der Sitzung ohne Rederecht. Frau Bernhard ist der Meinung, dass man ggf. mehr Vertreter für die Bürgermeister bzw. die Kommunalausschussmitglieder wählen könnte.

 

Frau Stiegler stellte den neuen Entwurf des Sitzungskalenders für das 1. Halbjahr 2015 vor. Es wurden die Forderungen der Kommunen nach einem monatlichen Sitzungsrhythmus eingearbeitet. Sie wies jedoch nochmals darauf hin, dass unter diesen Umständen die Anwesenheit der Amtsverwaltung nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Herr Guse unterbreitete hierzu den Vorschlag, dass bei Ausschusssitzungen der Kommunen nicht unbedingt jemand von der Amtsverwaltung teilnehmen muss. Ein Ergebnisprotokoll könnte auch der Vorsitzende oder ein Ausschussmitglied fertigen und im Amt abgeben. Herr Horst sieht das anders. Er denkt nicht, dass der Ausschussvorsitzende auch Protokollant sein kann, das wäre praktisch schwierig und das müsste schon jemand vom Amt machen. Frau Bernhard warf ein, dass das im Hauptausschuss bzw. Entwicklungsausschuss in Hohenfinow schon immer so praktiziert wurde. Herr Horst blieb dabei, dass der Protokollant vom Amt sein muss. Frau Stiegler erläuterte hierbei die Unterschiede zwischen einem Wort- und einem Ergebnisprotokoll. Herr Otto ist der Meinung, dass ein Ergebnisprotokoll völlig ausreichend ist und wichtige Dinge könnte man per Diktat zur Niederschrift geben. Frau Stiegler schloss die Diskussion mit der Bitte, die Termine noch mal zu überprüfen und den Sitzungskalender dann auf der nächsten Amtsausschusssitzung zu beschließen.

 

Bezüglich der Personalentscheidung auf der letzten Amtsausschussitzung, fassten Frau Bernhard und Herr Horst noch mal zusammen, dass für den Amtsausschuss eine Entscheidung schwierig ist, da aus rechtlichen Gründen eine Einsichtnahme in die zugrunde liegende Akte nicht möglich ist. Der Kommunalausschuss ist deshalb einstimmig dafür, § 8 der Hauptsatzung wieder in die Fassung von 2009 zu ändern, wonach der Amtsdirektor im Rahmen des Stellenplanes über die personalrechtlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter bis einschließlich der Entgeltgruppe 9 des TVöD entscheidet und die Beamten des Amtes vom Amtsausschuss ernannt, befördert und entlassen werden. Frau Gohlke und Frau Stiegler schlugen weiterhin vor, die Wertgrenze, bis zu der Vergaben ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellen, von 5.000 auf 10.000 EUR zu erhöhen, da sich die Grenze von 5.000 EUR in der Praxis als zu gering erweist. Der Kommunalausschuss konnte dies mehrheitlich nicht nachvollziehen, schlug aber vor, auch diese Änderung in die Hauptsatzung einzuarbeiten und eine demokratische Entscheidung auf der nächsten Amtsausschusssitzung herbeizuführen. Die beiden Änderungen der Hauptsatzung sollen zur nächsten Amtsausschusssitzung als Beschlussvorlage erarbeitet werden.

 

Im Folgenden wurde über notwendige Investitionen im Bereich des Bauhofes sowie über die Verteilung der Arbeitsstunden des Bauhofes disktutiert. Herr Guse hielt fest, dass Britz z. B. mit den Stunden nicht mehr weiter runter gehen kann, sonst würde sich eher ein Hausmeisterservice lohnen. Frau Bernhard meinte, dass eine Zusammenfassung der Tätigkeiten und der Stunden benötigt wird. Herr Horst hielt dagegen, dass diese Überlegungen erst mal in der Verwaltung diskutiert werden müssten. Das sah Frau Bernhard anders: die Gemeinden müssten erst ihren Bedarf ermitteln und dann könnte die Verwaltung ein Konzept erstellen. Auch Frau Stiegler ist der Meinung, dass der Bedarf ermittelt werden muss. Frau Gohlke merkte an, dass im Rahmen gültiger Arbeitsverträge nicht 100% flexibel sein kann. Frau Stiegler fügte hinzu, dass zumindest Jahrespläne festgelegt werden müssten. Herr Horst ist der Meinung, dass der Bauhofleiter den Bedarf und dessen Abdeckung schon lange errechnet haben müsste.