Auszug - Sachstand "Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg"
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten fasst den letzten Sachstand der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen zusammen. Damals wurde sich darauf geeinigt, dass 1,87 EUR das maximale was möglich ist. Dazu sollte man sich die Unterschiede bei der Bezuschussung der Personensorgeberechtigten zum Mittagessen in den Einrichtungen des Amtsbereiches angucken. Bei den Differenzen würde bei 1,87 EUR ein Betrag von über 18.000,00 EUR mehr aus dem Haushalt benötigt werden. Herr Marten merkt an, dass er nicht mit den Zahlen der Betriebserlaubnis gerechnet hat, sondern mit den Belegungszahlen. Die Zahlen können also noch nach oben gehen.
Frau Spann informiert, dass für die Schule Oderberg eine Ausschreibung läuft. Für die anderen Einrichtungen wird zeitnah auch ausgeschrieben.
Frau Fürst möchte wissen, was momentan bezuschusst wird.
Herr Polster schließt sich der Frage an und möchte wissen, warum es bei machen Einrichtungen Bezuschussung gibt und bei anderen Einrichtungen nicht. Es sollte dringend geprüft werden, entweder alle Einrichtungen oder Keine.
Frau Spann schlägt vor bis zur nächsten Sitzung eine Übersicht über die Bezuschussung vorzulegen. Unter dem Aspekt der Amtsumlage soll geprüft werden, warum es Unterschiede gibt.
Herr Marten schlägt vor, dass es mit der Satzung erst weitergeht, wenn alle Informationen zusammengetragen wurden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |