Auszug - Sachstand "Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg"

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.2
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Marten erinnert an die letzte Sitzung zu den Kita-Satzungen war am 13.03.2019. Änderungen wurden vorgenommen.

Es wird gefragt, ob Masern in die Satzung § 7 aufgenommen werden soll.

Frau Spann antwortet, dass es nicht notwendig ist. Alles was gesetzlich geregelt ist, muss nicht extra in die Satzung aufgenommen werden.

 

Frau Fürst stellt fest, dass sich in § 7 Abs. 5 letzter Satz der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten ein Fehler eingeschlichen hat.  „Bescheinigung § 3 Absatz 4scheint nicht richtig zu sein und möchte bitte geprüft werden. Es müsste der § 3 Abs. 5 der Satzung sein.

 

Frau Kruppke regt an zu prüfen, ob die Notwendigkeit der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach Krankheit eines Kindes in der Kindertagesstätte besteht. Es sei für die Eltern sehr aufwendig und die Bescheinigungen sind Kostenpflichtig.

Frau Spann möchte bis zur nächsten Sitzung wissen, wie die einzelnen Einrichtungen des Amtes damit umgehen und wie dies gesetzlich geregelt ist.

Herr Polster ergreift das Wort und erklärt, dass es zum Schutz der Einrichtung vorteilhaft ist.

Der Ausschuss diskutiert über die Thematik.

 

Herr Marten teilt mit, dass gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz über die pädagogische Konzeption und der bedarfsgerechten Öffnungszeiten der Kitaausschuss den Träger berät, entscheidet aber allein über die Schließzeiten.

Es muss auf die Formulierung geachtet werden und eine Abstimmung mit dem Kitaausschuss muss erfolgen.

Frau Spann erklärt, dass die Schließzeiten wichtig sind. Ohne Schließzeiten würde immer wieder im regulären Betrieb Personal wegfallen und für kleine Einrichtungen ist das nicht zu schaffen. Ebenso wurden bisher Renovierungsarbeiten wären der Schließzeiten durchgeführt. Wichtig ist die Eltern rechtzeitig über die Schließzeiten zu informieren. Es sollte aber beachtet werden, dass es Eltern gibt, die Kinder in der Kita und im Hortbereich haben.

Herr Polster regt an, dass die Verwaltung den Belegungsplan der Einrichtungen hat. Die Satzung und das Kitagesetz sollten verglichen werden. Was im Gesetz geregelt ist, muss nicht zusätzlich in die Satzung.

 

Herr Marten stellt fest, eine Prüfung soll erfolgen.