Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2012
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Herr Matthes führt aus, dass es sich um verkürzte Jahresabschlüsse handelt. Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2017 wurden gemäß der Vorgabe vollständig erstellt.
Frau Hecht ergänzt, dass die Zeitverzögerung durch die Einführung der Doppik, der Fülle der Abschlüsse sowie personellen Engpässen des Rechnungsprüfungsamtes entstanden ist.
Herr Anders bemängelt in der aufkommenden Diskussion, dass die Beschlusstexte weitere Angaben enthalten sollten, um transparenter für die Bürger zu sein. Frau Hecht erklärt hier die Pflichtangaben gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung (BbgKVerf) verwendet zu haben. Auf Wunsch der Gemeindevertretung wird der Beschlusstext gemäß der von den Gemeindemitgliedern formulierten Vorlage geändert. Es erfolgt die Abstimmung über den geänderten Beschuss. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 3 und Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen, geprüften und den am 05.03.2020 festgestellten verkürzten Jahresabschluss 2012 mit dem ausgewiesenen Fehlbetrag von 36.003,18 EUR.
Abstimmungsergebnis
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