Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2013
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Die Gemeindevertretung wünscht eine Änderung des Beschlusstextes analog zum Tagesordnungspunkt 5.4. Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest der Vorsitzende die geänderte Beschlussfassung und es erfolgt die Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 eingeschränkt zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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