Auszug - Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2020
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Frau Hecht führt aus, dass die Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht nicht genehmigungsfähig ist. Die Haushaltssatzung ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und nicht zu beschließen. Das Haushaltssicherungskonzept soll Basis sein und in Abstimmung mit der Gemeindevertretung fortgeschrieben werden. In der Vorlage sind beispielsweise die Friedhofsgebühren noch nicht erfasst. Die Kämmerin schlägt vor, die Friedhofsgebührensatzung und die Zweitwohnungssteuersatzung zu überarbeiten. Hinsichtlich der Gewerbesteuer befindet sich die Gemeinde Liepe bereits im oberen Bereich. Das Haushaltssicherungskonzept muss als Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln nach § 16 FAG beschlossen werden.
Herr Anders gibt zu bedenken, dass dies in naher Zukunft keinen ausgeglichenen Haushalt bringen wird; Ergebnis und Aufwendungen stehen sich nicht ausgeglichen gegenüber. Nach kurzer Diskussion bitten die Mitglieder der Gemeindevertretung für die Tagesordnung der nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage über einen Antrag auf Entschuldung aufzunehmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2020 bis 2023.
Abstimmungsergebnis
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