Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
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Der Bürgermeister der Gemeinde Liepe schlägt vor, die Hebesatzsatzung zu akzeptieren. Der Kassenkredit soll jedoch nicht zur Finanzierung von Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Corona-Pandemie entstanden sind und entstehen, genutzt werden. Der Amtsdirektor informiert darüber, dass die Kämmerin bereits durchgesetzt hat, alle Aufwendungen, die mit Corona in Verbindung stehen, buchhalterisch mit einem Sondervermerk zu kennzeichnen. Entsprechende Verbindlichkeiten können so gefiltert und gesondert in der Gemeindevertretung behandelt werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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