Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.17
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
LI-024/2020 Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Bürgermeister der Gemeinde Liepe schlägt vor, die Hebesatzsatzung zu akzeptieren. Der Kassenkredit soll jedoch nicht zur Finanzierung von Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Corona-Pandemie entstanden sind und entstehen, genutzt werden. Der Amtsdirektor informiert darüber, dass die Kämmerin bereits durchgesetzt hat, alle Aufwendungen, die mit Corona in Verbindung stehen, buchhalterisch mit einem Sondervermerk zu kennzeichnen. Entsprechende Verbindlichkeiten können so gefiltert und gesondert in der Gemeindevertretung behandelt werden.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

8

8

0

0

0