Auszug - Diskussion zur temporären Schließung des Parkplatzes im Zuge der Umsetzung der Intentionen der Eindämmungsverordnung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.7
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 14.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow

Herr Dr. Gollner erklärt, dass ihm keine Rechtsgrundlage bekannt ist, wonach der Parkplatz hätte geschlossen werden müssen. Auch hätten die Versorgungsbetriebe (Gaststätten) am Parkplatz ihren Betrieb fortführen können, indem sie den Erwerb ihrer Waren als Außer-Haus-Waren anbieten hätten können. Anderswo waren Parkplätze auch nicht geschlossen. Der wirtschaftliche Schaden ist noch nicht abzusehen.

 

Herr Matthes erklärt, dass § 11 (2) der Eindämmungsverordnung als Rechtsgrundlage fungiert und die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig sind. Die Möglichkeiten zur Ansammlung von Menschen an touristischen Hotspots sollte vermieden werden. Auch andere Parkplätze im Amtsgebiet wurden für Besucher geschlossen. Die Versorgungsbetriebe (Imbisse) waren von der Schließung nicht betroffen. Alle Maßnahmen wurden per Telefonkonferenz mit den verantwortlichen Behörden abgestimmt.

 

Herr Springer stellt den Antrag auf Einhaltung der Geschäftsordnung.

 

Frau Thiede ergänzt, dass seit der Wiedereröffnung die Imbissbuden geschlossen sind, obwohl sie hätten öffnen können.

 

Herr Blanke erkundigt sich nach einer Art von Gemeindeunterstützungsfonds. Kann die Gemeinde eventuell für den finanziellen Verlust Gelder beantragen?

 

Herr Matthes erklärt, dass derzeit mehrere Arbeitsgruppen an der Thematik arbeiten und eine Art von Rettungsschirm für die Kommunen erarbeitet wird. Voraussichtlich im Sommer des Jahres soll dieser aktiv werden. Dennoch werden die finanziellen Auswirkungen erst in den nächsten Jahren in den Kommunen spürbar werden.