Auszug - Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2020
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Frau Hecht informierte umfangreich über die Beschlussvorlage und das Haushaltssicherungskonzept (HSK).
Herr Matthes teilte weitere Informationen zum HSK mit.
Herr Kindermann gab an, dass lieber bei Amts- und Kreisumlage eingespart werden sollte.
Herr Püschel sprach sich gegen die Erhöhung von Steuern aus. Weiterhin ist er auch gegen eine Sondernutzungssatzung für die Gemeinde Hohenfinow.
Herr Matthes gab zu bedenken, dass Hohenfinow die einzige Gemeinde im Amtsgebiet sei, die nicht über eine Sondernutzungssatzung verfüge. Er bat um weitere Vorschläge für das HSK.
Herr Püschel schlug folgende Punkte vor: - Hundesteuersatzung - Friedhofsgebührensatzung - 2. Wohnungssteuer - Umschuldung von Krediten - Kündigen von Vereinsmitgliedschaften.
Herr Menge wollte wissen, ob bei den Abschreibungen Einsparmöglichkeiten bestehen. Weiterhin gab er an, dass Steuererhöhungen allein nicht ausreichen und folglich auch nicht das Problem lösen.
Herr Krell ist für die Erhöhung der Hebesetze. Die letzten Jahre wurden die Sätze nicht erhöht. Das sollte nun nachgeholt werden.
Herr Gutsche wollte wissen, ob es nicht eine Stufenweise Erhöhung der Hebesätze geben kann. Die Steigerung der Sätze im HSK ist zu groß.
Frau Hecht gab zu verstehen, dass die Hebesätze der Gemeinde Hohenfinow deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegen.
Herr Kindermann und Herr Püschel sprachen sich erneut für die Anpassung der Amts- und Kreisumlage aus. Herr Matthes schlug vor, dass durch die Gemeinde Hohenfinow ein entsprechender Antrag im Ausausschuss eingebracht werden sollte. Herr Püschel wünscht zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses einen entsprechenden Beschluss.
Herr Kindermann schlug vor, dass ein Haushaltsplan für 2 Jahre aufgestellt werden soll. Laut Frau Hecht wäre das möglich. Ein Doppelhaushalt für die Jahre 2021+2022 wäre denkbar. Sie gab weiterhin an, dass sofern die Forderung den Hebesatz anzupassen nicht erfüllt werde, keine Tilgungshilfen und Fördermittel vom MIK beantragt werden können.
Die Erhöhung der Hebesetze für die Grundsteuer A und B soll in den folgenden 3 Stufen durchgeführt werden:
Haushaltsjahr 2020 Erhöhung auf den Nivellierungshebesatz Haushaltsjahr 2021 Erhöhung um 15 % von 2020 Haushaltsjahr 2022 Erhöhung um 15 % von 2021.
Folglich ergibt sich die geforderte Gesamterhöhung von mind. 30 %.
Herr Kindermann fordert zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Hohenfinow einen Beschluss zur Verringerung der Amts- und Kreisumlage um 10 %. Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2020 bis 2023 mit folgenden Anpassungen:
Die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B soll in den folgenden 3 Stufen durchgeführt werden:
Haushaltsjahr 2020 Erhöhung auf den Nivellierungshebesatz Haushaltsjahr 2021 Erhöhung um 15 % von 2020 Haushaltsjahr 2022 Erhöhung um 15 % von 2021.
Abstimmungsergebnis
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