Auszug - Sachstand Arbeit mit den Kitasatzungen

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.1
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 18.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Vorsitzende verweist auf die drei, seit 1. Januar 2018 bestehenden Satzungen für die Kindertagesstätten hin.

 

Zum einen die Mittagessensatzung:

Mittagessen in Kitas ist gesetzlich normiert, die Gemeinde hat einen Beitrag zu leisten. Es wurde der häusliche Aufwand der Eltern, zum zu zahlenden Beitrag der Eltern für Mittagessen ins Verhältnis gesetzt. Dabei kam 1,87 € als erträglicher Beitrag für alle Eltern in Brandenburg heraus. Somit trägt die Gemeinde 0,58 € je Essen in der Kita und 0,61 € je Portion Schulessen. Daraus resultiert ein Gesamtbetrag von 19.500,00 € für beide Essenformen je Jahr, getragen durch die Gemeinde Britz. Außerdem wurde zum gleichen Zeitpunkt die Vollverpflegung eingeführt. Damit entstanden dem Träger bisher ca. 45.000 € Gesamtkosten – die Differenz beim Schulessen, welches auch von Kindern aus anderen Gemeinden genutzt wird, wird durch die Schulumlage ausgeglichen.

 

Frau Spann erklärt, dass für das Amt gerade die erste Ausschreibung für die Versorgung mit Mittagessen auf den Weg gebracht wurde und Herr Guse sich für Britz gegen eine Ausschreibung entschieden hat.

 

Herr Marten ergänzt, dass die Zahl der anwesenden Kinder beim Frühstück nur gering angestiegen ist, bei der Vesperversorgung jedoch stark. Die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten (EGV aus Eberswalde) läuft super.

 

Eine weitere Satzung ist die Nutzungssatzung:

Die aktuelle ist kürzer als die Vorgängerversion aus 2010. Der Vorrang der Britzer Kinder ist integriert. Der Wortlaut Amtsgemeinde soll in amtsangehörige Gemeinde geändert werden, wenn es eine Anpassung der Satzung gibt.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass laut Kita- Gesetz die Schließzeiten durch den Kitaausschuss beschlossen werden, nicht durch den Träger. Weiterhin lobt er jedoch die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und der Verwaltung.

 

Frau Spann erklärt, dass die Kapazitätserhöhung des Hortes Britz aufgrund der Pandemie-Lage etwas verzögert wurde.

 

Die dritte Satzung ist die Kostenbeitragssatzung:

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es für die Eltern elf Monate der Beitragszahlung gibt und einen beitragsfreien Monat. Er erläutert die Prozentsätze und die Aufteilung auf die Kinder. Er stellt heraus, dass die Gemeinde Britz das elterneinkommen weit oben angesetzt hat, aber die Ausgleichszahlungen für die Notbetreuung, wie auch für die das beitragsfreie letzte Kita-Jahr sind für die Gemeinde sehr auskömmlich. Nur die 12,50 € für das sogenannte Gute-Kita-Gesetz sind unzureichend.

Er verdeutlicht die hohe Beitragsgerechtigkeit durch die prozentuale Abstufung.

 

 

Es ist vorgesehen, bis zum 31. Juli 2021 gemäß § 23 KitaG Zeit, die Satzungen zu überarbeiten. Zurzeit liegt aber noch kein Beschluss des Landtages vor. Seit Juli 2017 herrscht Einvernehmen für die Beitragssatzung mit dem Landkreis Barnim, die Beiträge der Eltern decken 11,03% aller Betriebskosten – führt der Vorsitzende weiter aus.

 

Bisher haben sich alle drei Satzungen bewährt.