Auszug - Abwasserbeseitigungskonzept 2021-2025 des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage. Die Anmeldung von Abwassererschließungsmaßnahmen ist für die Gemeinde Chorin wie dargestellt erfolgt. Die Umsetzung und Reihenfolge wird durch die Verbandsversammlung entschieden. Herr Horst informiert ergänzend, dass die Choriner Anträge frist- und formgemäß beim ZWA eingereicht wurden. Herr Heinrich erfragt den nächsten Sitzungstermin der Verbandsversammlung. Er hatte kürzlich ein Gespräch mit Herrn Pagel vom ZWA.
Herr Matthes führt aus, dass nun beim ZWA die Aufbereitung aller Maßnahmen erfolgt, so dass in ca. 2-3 Monaten die Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung erfolgen kann.
Herr Polster beantragt im Beschlussvorschlag die Ergänzung der Worte „und erwartet“, im Satz 1 nach dem Wort „…empfiehlt“ und begründet dies damit, dass ein gewisser Druck erforderlich ist, um mit der Umsetzung der Maßnahmen in die Auswahl zu kommen. Mehrheitlich wird diesem Antrag stattgegeben (11 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme, 1 Enthaltung), somit ist diese Änderung Teil des Beschlussvorschlages.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin empfiehlt und erwartet die Aufnahme der Fortführung der leitungsgebundenen Schmutzwassererschließung in der - Triftstraße und Restleistung Choriner Dorfstraße im OT Chorin - Joachimsthaler Straße / Am Kienbruch und Senftenhütter Straße im OT Golzow - Machbarkeitsstudie und Umsetzung für die Abwasserentsorgung in den OT Senftenhütte und OT Serwest
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Wurde dem ZWA übermittelt. |
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