Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 02.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Bürgermeister informiert über die grundlegenden Änderungen durch die neue Covid19-Verordnung.

 

Der Amtsdirektor teilt mit, dass derzeit keine Personen mit Covid19-Infektion im Amtsbereich bekannt sind. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises Barnim und für die Kreisarbeitsgemeinschaft Barnim des Städte- und Gemeindebundes des Landes Brandenburg gemeinsam am 28.05.2020 ein Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herr Dr. Woidke, gerichtet haben, indem die dringende Bitte geäußert wurde, die Notbetreuung in den Kitas und Horten zu beenden und den Regelbetrieb zuzulassen. Eine Rückmeldung bleibt abzuwarten.

 

Das Storchennest in der Ernst-Thälmann-Straße Ecke Parsteiner Straße wurde am 27.05.2020 von der zuständigen Mitarbeiterin des Ordnungsamts zusammen mit einem Vertreter des Naturschutzfonds sowie Herrn Müller von der Firma M & N besichtigt. Es befindet sich in einem schlechten Zustand und muss gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen werden erbracht, sobald die Störche abgeflogen sind. Die Firma M & N wird einen Kostenvoranschlag für die Sicherungsmaßnahmen anfertigen.

 

Die Erneuerung der Verkehrszeichen in der Triftstraße wurde erfasst und erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen einer Sammelbestellung.

 

Der Wiesenweg befindet sich in einem schlechten Allgemeinzustand. Das Bauamt ist informiert.

 

Hinsichtlich des Flächennutzungsplans sowie der Innenbereichsatzung wurde ein Antrag auf Finanzierung aus dem Kreisentwicklungsbudget gestellt. Sollte dies abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit einen punktuellen Bebauungsplan auf Kosten der Gemeinde zu erstellen.

 

Eine Aussage zur Höhe der Kosten für einen grundhaften Ausbau der Parsteiner Straße kann erst nach Durchführung der Grundlagenermittlung und Klärung der Aufgabenstellung gemäß LPH 1 der HOIA sowie Vermessung und Baugrund getroffen werden. Die Kosten dieser Grundlagenermittlung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 10.000,00 EUR. Laut einer Empfehlung des Planungsbüros ist der vorhandene Unterbau ausreichend tragfähig, daher wird eine Umpflasterung vorgeschlagen sowie die Herstellung einer Pflasterrinne aus Betonsteinpflaster mit Rundbord zur Wasserführung im Bordbereich und das Angleichen der vorhandenen Straßeneinläufe. Hierbei entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 170.000,00 EUR. Der Vorschlag, die Löcher in der Parsteiner Straße vorübergehend mit Schotter aufzufüllen, wird vom Bauamt nicht als zielführend eingestuft, daher wurde eine Firma mit der Aufpflasterung beaufgtragt.

Eine Tonnagebegrenzung ist nicht zielführend, da die schweren Fahrzeuge mittels Ausnahmegenehmigung weiterhin die Möglichkeit haben, die Straße zu befahren. Eine Einbahnstraßenregelung der „Parsteiner Straße“ und „Poststraße“ ist für große Fahrzeuge aufgrund der Einmündung problematisch. Die Bürgerin, Frau Herbst, hält eine Tonnagebegrenzung sowie eine Einbahnstraßenregelung bis zum grundhaften Ausbau für sinnvoll. Nach kurzer Diskussion bittet die Gemeindevertretung um Prüfung, ob dies vorübergehend zur Entlastung durchführbar ist.

 

Der abgesackte Einlauf (Abwasserschacht) auf der Straße „Alte Parsteiner Straße“ hat sich nicht als abgesackter Einlauf sondern als Straßenabsackung durch Ausspülung (Fallrohr für Regenentwässerung vom Privatgrundstück) herausgestellt. Eine Firma wurde mit der Aufpflasterung beauftragt. Die Arbeiten werden voraussichtlich in der nächsten Kalenderwoche durchgeführt.

 

Die Absperrung zwischen den Grundstücken „Brodowiner Straße“ 11 und 13 wurde durch den Baubetriebshof erneuert und die Sandfänge gereinigt.