Auszug - Teileinziehung, Tonnagebegrenzung 7,5 t "Schulstraße" in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Frau von Cysewski berichtete, dass die Baumaßnahme Schulstraße abgeschlossen ist und es schade ist, dass jetzt ein Teilstück in der Stolzenhagener Straße dadurch im alten Straßenzustand übrig geblieben ist. Im Zuge der Baumaßnahme „Schulstraße „ wurde nach der Bauphase festgestellt, dass im Kreuzungsbereich durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die Schulstraße und der Kreuzungsbereich schon jetzt überdurchschnittlich belastet wird und um dem entgegen zu wirken wäre eine Belastungsgrenze Tonnagebegrenzung bis 7,5 t ratsam.
Die Gemeindevertreter beraten darüber und sehen hier keine Notwendigkeit die Straße mit einer Tonnagebegrenzung einzuschränken, durch den verbesserten Straßenzustand ist eher die Geschwindigkeit ein Problem. Da die Straße sehr schmal ist und ein Gegenverkehr nur auf wenigen Stellen ausgewichen werden kann, wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge sinnvoller.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, die „Schulstraße“ im Bereich zwischen Lüdersdorfer Str. und Stolzenhagener Str. im OT Lunow für Fahrzeuge aller Art über 7,5 t zu sperren. Ausgenommen von der Regelung sind Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge. Diese dürfen auf allen Straßen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.
Abstimmungsergebnis
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