Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
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Informationsvorlage: NI-057/ 2014 IV (FD 32) – Entlastung der Finowstraße – Schäden an den Gebäuden durch Lastfahrzeuge Der Inhalt der Vorlage wird bekannt gegeben. Die Beweislast dafür, dass durch den Straßenverkehr Schäden an den Gebäuden entstanden sein sollen, liegt bei den Grundstückseigentümern.
Frau Bergmann bittet die Verwaltung darum, die Gemeindevertretung über Erfahrungen oder konkrete Beispiele aus anderen Gemeinden zu informieren.
Es wird der Inhalt der Informationsvorlage der Bauverwaltung (Anlage - FD 60) zum Sachstand Trauerhalle Niederfinow vorgetragen. Entsprechend der Festlegung der Gemeindevertretung wurden die Haushaltsansätze für die Investition/Sanierung der Trauerhalle gesperrt. Die im September neu gewählte Gemeindevertretung sollte sich dazu positionieren, ob die Sanierung 2015 fortgesetzt werden soll (Berücksichtigung Haushaltsplanung 2015).
Festlegung: Die Amtsverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Trauerhalle zum Denkmalensemble „Dorfkirche“ gehört. Danach werden die nächsten Schritte festgelegt.
Frau Bergmann berichtet über die Amtsausschusssitzung vom 06.11.2014. Es wurde der Sitzungskalender 2015 behandelt. Die Mitglieder des Amtsausschusses sprachen sich einstimmig für monatlich Sitzungen der Gremien der Gemeinden aus. Frau Pigorsch aus Niederfinow ist die Vorsitzende des Sozialbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Frau Gohlke: Der Erlös aus dem Verkauf des Gebäudes der ehemaligen Schule Niederfinow wird auf der Grundlage der 2008 geschlossenen Vereinbarung ausgezahlt. Die Gemeinde Niederfinow wird rund 76.500 EUR erhalten.
Frau Bergmann: Die Gemeinde Britz arbeitet seit ca. 2 bis 3 Jahren mit digitalen Sitzungsunterlagen. Auch der Amtsausschuss will auf digitales Arbeiten umstellen. Ein Tablet-PC soll ca. 300 EUR kosten. Hinzu kommen die laufenden Kosten für den Betrieb. Sie geht weiter auf die Übergabe der Klosterbrücke ein.
Herr Nüßlein kritisiert, dass die Amtsverwaltung nicht anwesend war, |
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