Auszug - Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 11.09.2014 und am 16.10.2014

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 20.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Herr Nüßlein zum Protokoll vom 16.10.2014: Seite 4, Mitte, Arbeitsgruppe Motorradlärm

Folgender Satz ist nicht verständlich:

„Frau Spann macht deutlich, dass die Sicherheitskonferenz zwar dieses Problemfeld erkannt hat, aber eine Einberufung der Koordinierungsstelle für rechtsextremistische Vorgänge angedacht sein.“

Der Satz  soll verständlich dargestellt werden.

 

Herr Nüßlein ist der Auffassung, dass der Amtsdirektor die Koordinierungsstelle anrufen und einberufen muss. Es bestehen rechtsfreie Räume für Motorradrowdys.

Er fordert, folgenden Antrag zu stellen: Tagung der Koordinierungsstelle anrufen  bzw. einberufen. Ziel ist, seitens der Koordinierungsstelle Druck auf die Polizei auszuüben. Außerdem wäre es sinnvoll die Unterschriftensammlung (Liepe) weiterzuführen.

 

Das Protokoll vom 16.10.2014 Seit 4 Mitte wird mit diesem Protokoll wie folgt geändert:

 

Arbeitsgruppe Motoradlärm: Frau Spann teilt mit, dass keine derartige Arbeitsgruppe beim Landkreis bekannt sei. Das vorliegende Problem nehme sie aber als Thematik mit in die Beratung der Ordnungsämter mit der Polizei, um dort ggf. eine Lösung zu finden. Herr Nüßlein erklärte, dass er das so nicht gesagt habe und macht deutlich welche Arbeitsgruppe er meint (Sicherheitskonferenz). Frau Spann macht deutlich, dass die Sicherheitskonferenz zwar dieses Problemfeld erkannt hat, in diesem Rahmen aber nur eine „Arbeitsgruppe“ in Form einer Koordinierungsstelle für rechtextremistische Vorgänge angedacht sei. Es ist also eine „Arbeitsgruppe Motoradlärm“ nicht besprochen worden und auch nicht angedacht.  Kurzfristig werde sie im November 2014 die Thematik in der Beratung der Ordnungsämter mit der Polizei einbringen, so dies keinen Erfolg verzeichne, werde auf der nächste Sicherheitskonferenz  das Thema noch einmal angesprochen.

 

Es wird angesprochen der Antrag der Anwohnerin Anke Zech.

Hier liegt eine Informationsvorlage NI-057/2014 IV Entlastung Finowstraße - für den nichtöffentlichen Teil vor. Weil Frau Zech ihr Anliegen im öffentlichen Teil der Sitzung vorgetragen hatte, wird das Ergebnis der Prüfung hier vorgetragen.

Die Hauseigentümer haben durch Bestellung eines Fachgutachters den Schadensverursacher zu ermitteln. Sollte erwiesen werden, dass der Straßenverkehr ursächlich ist, können diese gegenüber dem Baulastträger die Kosten für das Gutachten und Schadensersatz geltend machen.

 

Die Protokolle der öffentlichen Teile des 11.09.2014 und des 16.10.2014 werden unter Beachtung der Neuformulierung des o.a. Satzes mehrheitlich bestätigt.