Auszug - Informationen zum Umgang mit § 18a Kommunalverfassung
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten erklärt, dir Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch in der Hauptsatzung festgehalten ist. Er sieht dies als richtig und wichtig an und findet, dass dies Schwung in die Arbeit bringt. Jedoch sind die Ergebnisse bisher sehr überschaubar. Es wurde auch bereits ein Konzept zu diesem Thema durch die Jugendkoordinatorin erstellt, so der Vorsitzende. Er richtet in diesem Zuge die Bitte an alle und explizit an Frau Daneluk, die Möglichkeiten der Beteiligung zu evaluieren und schlägt eine Zusammenabriet mit der Jugendkoordinatorin vor. Als Beispiel für eine zukünftige Beteiligung nennt er den Neubau des Hortgebäudes in Britz. Fraglich ist die Integration in Beschlussvorlagen, dies soll erarbeitet werden.
Frau Thielemann erklärt, dass sich die Erzieher in der Kita in Vorbereitung auf den Neubau derer, auch mit den Kindern zusammengesetzt und deren Wünsche aufgenommen haben. Als Beispiel bringt sie die Wiese an, die jetzt an der neuen Kita zu finden ist. Diese war ein Wunsch der Kinder, eine große Spielfläche zum Zelte aufbauen oder unterm Wasserschlauch spielen. Außerdem haben sich die Kinder eine Kletterwand gewünscht, auch dieser Wunsch konnte erfüllt werden. Frau Steinmann regt an, diese Erfahrung in der Schule und im Hort zu nutzen. Frau Jung erklärt, dass die Beteiligung ermöglicht werden muss, jedoch immer mit Rahmenbedingungen (z.B. finanzielle Grenzen). Sie als Jugendkoordinatorin hat Briefkästen für die Beteiligung in den Gemeinden aufgestellt und auch Onlinebefragungen durchgeführt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |