Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert, dass seit dem 15.06.2020 der Regelbetrieb in den Kitas wieder begonnen hat. Die Bildung fester Gruppen ist nicht mehr vorrangig, wie aus dem neuen Hygieneplan hervorgeht. Eine Dokumentation der Kinder soll weiter erfolgen. An den Schulen soll der Unterricht im normalen Umfang erst nach den Sommerferien wieder aufgenommen werden, also ab dem 10. August. Die Landesregierung plant parallel allerdings auch, Corona-Tests in Schulen und Kitas durchzuführen. Besonders Lobenswert ist hervorzuheben, dass sich die Lehrer bei der Betreuung der Kinder eingebracht haben. Knapp dreiviertel der angemeldeten Kinder sind in den Kitas wieder in Betreuung. Anders sieht es in den Horteinrichtungen Britz und Oderberg aus, dort hat sich die Zahl der zu betreuenden Kinder kaum verändert. Ein Teil der wegfallenden Elternbeiträge in der Notbetreuung bekommt das Amt kompensiert. Das sind pro Platz in der Krippe 160 EUR, in der Kita 125 EUR und im Hort 80 EUR. Diese Situation führt dazu, dass das Amt ein Teil der Beträge erstattet bekommt. Allerdings liegt der Erstattungsbetrag unter dem, was das Amt an Elternbeiträge einnehmen würde. Es handelt sich um eine pauschale Erstattung vom Land, die im April 1.800 EUR beträgt, im Mai 800 EUR und im Juni 300 EUR.
Herr Matthes informiert weiter. Es kommt die Frage auf, wie geht man mit der Beitragszahlung bei Kindern in der Notbetreuung um, wo die Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten? Es gibt Diskussionen im Land Brandenburg, dass man diesen Eltern entgegenkommt und die Elternbeiträge erlässt. Allerdings würde dann die Kompensation von anderer Stelle entfallen und die Kosten muss das Amt komplett alleine tragen. Eltern deren Kinder in der Betreuung waren, haben bereits Anträge gestellt. In der SVV Oderberg hatte sich bereits ein Vater dazu zu Wort gemeldet. Es kann davon ausgegangen werden, dass im kommenden Amtsausschuss, der dieses Mal in Oderberg stattfindet, in der Einwohnerfragestunde Fragen zu dem Thema aufkommen. Wenn das Amt auf Beiträge für die drei Monate verzichten müsste, wo Kinder in der Notbetreuung waren, dann kommt man auf folgendes Ergebnis:
30.900 EUR Das kann sich das Amt nicht leisten. Falls es im Amtsausschuss in der Einwohnerfragestunde zum Thema wird, dann wäre der Vorschlag der Verwaltung die Beiträge vom April mit 5.700 EUR zu erlassen. Es fand eine Betreuung der Kinder statt. Nur in einem anderen Umfang. In den Gemeinde Panketal, Joachimsthal, Bernau und Wandlitz wurde diese Möglichkeit war genommen und auf die Beiträge verzichtet. In den Telefonkonferenzen mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. Eine Betreuung der Kinder hat stattgefunden, also wurde eine Leistung erbracht. Viele Eltern haben sich vom Landkreis den Bescheid zur Notbetreuung geben lassen. Nur die Hälfte der Eltern mit Anspruch hat die Betreuung wahrgenommen. Das Personal wurde allerdings für die Kinder geplant und zur Verfügung gestellt. Der Anspruch der Betreuung hätte also genutzt werden können.
Herr Polster ergreift das Wort, es sollte zum Amtsausschuss, am 02.07.2020 eine Information/Übersicht erarbeitet werden woraus zu erkennen ist, wie hat die Notbetreuung stattgefunden. Was für Leistungen wurden erbracht. Wie wurden die Kinder betreut.
Eine Diskussion unter den Ausschussmitgliedern entsteht.
Herr Matthes informiert weiter, dass die Pädagogen ab 60 und Lehrer mit Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören. Diesen Pädagogen steht es frei, ob sie für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen. Allerdings wird dies im Amt BCO nicht ausgenutzt.
Herr Matthes kommt noch kurz auf die Kitabeitragssatzung zu sprechen. Die bestehende Beitrags-Tabelle wird modifiziert, angepasst und so gestaltet, dass sich die zumutbare Belastung an Mehraufwendungen in Grenzen hält. |
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