Auszug - Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund (GDWS) und Zweckverband

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.5
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
LI-033/2020 Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund (GDWS) und Zweckverband
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Zur vorliegenden Finanzvereinbarung gibt Herr Matthes Erläuterungen.

 

Herr Anders stellt Fragen zur Vereinbarung und äußert seine Bedenken.

 

Es handelt sich bei der Finanzvereinbarung um eine komplizierte Materie für die keine               Verantwortung übernommen werden kann, so Herr Manzke.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren zum Sachverhalt.


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine Verbandsleitung sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemäß Anlage 1.

 

2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Finowkanal dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zuzustimmen.

 

3. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 2 von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

8

3

1

4

0