Auszug - Biberstaue "Kaltes Wasser" an der L23 südlicher Ortseingang

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz
BR-073/2014 IV Biberstaue "Kaltes Wasser" an der L23 südlicher Ortseingang
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann

Herr Guse verlas die Gesprächszusammenfassung wie folgt:

 

„Zuständige Behörde ist der Landkreis, Untere Naturschutzbehörde. Ziel und Aufgabe des Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung oder Zerstörung der vorgenannten Schutzgüter führt, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Von diesen Verboten kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen (einschließlich sozialen oder wirtschaftlichen) Interesses notwendig ist, oder die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

An die UNB sind insoweit entsprechende formale Anträge wegen Beeinträchtigung durch eine geschützte Art zu richten. Eine Befreiung wegen der Beeinträchtigung durch eine geschützte Art ist laut Rechtsprechung nur zu erteilen, wenn der Betroffene unzumutbar durch die geschützte Art belastet wird. Diese unzumutbare Belastung wird durch die Rechtsprechung definiert.

 

Aufgrund der mit der Bürgerinitiative geführten Gespräche beabsichtigt die UNB eine Genehmigung für den Bereich Graben 43 zu bescheiden, den Staudamm ausnahmsweise für ein Jahr beseitigen zu dürfen, um die Entwicklung/Folgen zu beobachten, ob tatsächlich die Biber die Problemursache sind. Die Ursache wird aber auch in dem Wasserstau im Hinterland (Hanglage) gesehen.

 

Die sogenannte Stadtseerinne führt seit vielen Jahren einen hohen Wasserstand, was vor allem an der Menge Niederschlagswasser der letzten Jahre liegen dürfte, weniger an den Bibern.

 

Im Zuge der FFH-Managementplanung zieht der Gutachter in Erwägung, die Stadtseerinne als FFH-Gebiet auszuweisen. Dieses könnte aus Sicht des Biosphärenreservats möglicherweise helfen, Fördermittel für den Flächenankauf der Konfliktflächen einzuwerben, um ggf. den Bewirtschaftern Flächen abzukaufen. Allerdings erhielten/ erhalten die Bewirtschafter derzeit Zuschüsse für die Wiesenbewirtschaftung.

 

Der LK BAR macht auf die Problematik der Straßenentwässerung aufmerksam, die die Situation vor Ort verschärft. Die Entwässerung führt ins „Kalte Wasser“, dort fehle ein Sandfang. Die Abwasserentsorgungspflicht auf Landesstraßen innerhalb der Ortslage obliegt der Gemeinde. Langfristig muss über den Bau einer Sedimentationsanlage befunden werden.“

 

Die Frage, ob der Graben nun geräumt wird?, konnte  nicht beantwortet werden, da hier die sachliche Zuständigkeit des Wasser- und Bodenverbandes vorliegt. Es muss abgewartet werden, welche weiteren Schritte jetzt gemacht werden.