Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Frau Hecht teilt folgendes mit:
1) Die beschlossene Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung ist zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten. 66 neue Bescheide wurden erstellt. Es gingen 7 Widersprüche ein, wovon sich 4 gegen die „Trinkwasserversorgung“ richten. Hier muss diese sich in vertretbarer Nähe befinden. Voraussichtlich ist den Widersprüchen statt zu geben. Hier gibt es jedoch eine aktuelle Rechtsspechung die durch die Verwaltung geprüft wird. Frau Hecht informiert im kommenden FSA nochmals dazu. 2) Zur Hundesteuersatzung hat das Ordnungsamt die aktuellen Definitionen zugearbeitet. Die alte Kampfhundedefinition entfällt. In der aktuellen Rechtslage werden diese als gefährliche Hunde benannt. Außerdem gibt es noch zwei weitere Aktualisierungen, welche eingearbeitet werden. In der kommenden Gemeindevertretung soll diese beschlossen werden. Einwände gibt es nicht. Es werden Mehrerträge von ~ 7.000,00 € erwartet. 3) Im Rahmen des kommunalen Rettungsschirmes sind im Rahmen des Mehrbelastungsausgleiches Bescheide vom Amt eingetroffen. Ein Zuschuss von 27.483,00 € erreicht damit die Gemeinde. Mehrbelastungen im Rahmen von Corona sollen damit abgefedert werden. Bisher stehen dem entgegen, lediglich 2.036,00 € aus dem Ausfall der Elternbeiträge. Gegebenenfalls wird der Ertrag für die Folgejahre als Kompensation zurückgehalten. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Herr Horst erkundigt sich, ob es wirklich keine Einschränkungen in der Verwendung gäbe. Frau Hecht teilt mit, dass bis jetzt keine Vorgaben bestehen. 4) Bisher liegt keine Genehmigung der Kommunalaufsicht zu dem Haushalt vor. Es hängt am Kredit für den Dachausbau des Hauses in der Lindenallee. Dazu haben Frau Hecht und Herr Matthes am 12. August 2020 um 9 Uhr einen Termin bei der Kommunalaufsicht. Die Kommunalaufsicht hängt sich an dem Argument auf, dass die Gemeinde genügend Geld in der Kasse hätte. Herr Polster bittet, die Kommunalaufsicht zur kommenden Gemeindevertretung einzuladen. Es handle sich um einen billigen Kredit, der auf einem soliden Konzept steht und aufgenommen werden soll, dass die Gemeinde ihre Handlungsfähigkeit zukünftig behält. Die Versagung verursacht im Gegenteil Schaden an der Gemeinde. Es gäbe noch weitere Objekte innerhalb der Gemeinde, die auf Investitionen warten. Frau Hecht erläutert, dass der Landkreis einen negativen Bescheid erstellen würde und wir die Möglichkeit des Widerspruchs hätten. Herr Polster möchte hier keinen „Verwaltungs-ping-pong“ eingehen. Herr Horst vertritt die Ansicht, dass es sich um einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung handle, da die Gemeinde sich den Kredit leisten kann. |
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