Auszug - Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund (GDWS) und Zweckverband
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Fürst: In der Beschlussvorlage fehlen die finanziellen Auswirkungen. Es sind jährlich etwa 4.500 € für die Gemeinde Niederfinow zu erwarten. Dieser Betrag entspricht in etwa dem aktuellen Umlagebetrag an die KAG Region Finowkanal.
Es folgt eine umfangreiche Diskussion über die Höhe zu erwartenden Kosten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden kann.
Frau Fürst: 50 % trägt der LK Barnim, 50 % die beteiligten Gemeinden. Auf Niederfinow entfallen nach jetzigem Kenntnisstand 0,61 %, das 4.500 € im Jahr.
Herr Matthes: Der Verteilerschlüssel ist in der Zweckverbandssatzung geregelt. Grundlage sind die Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden, bzw. der angrenzen Ortsteile, wie z.B. bei Wandlitz nur die Einwohnerzahl für Zerpenschleuse. Bei vorläufiger Haushaltsführung (aktuell nur Gemeinde Liepe) können die davon betroffenen Gemeinden nicht herangezogen werden.
Herr Matthes: Für Umweltschäden haftet der Bund. Zuständigkeit für die Wasserstraße und das Kanalbett ist geregelt und liegt beim Bund. Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine Verbandsleitung sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemäß Anlage 1.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Finowkanal dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zuzustimmen.
3. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 2 von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |