Auszug - 1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz
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Herr Guse übergab das Wort an Frau Stiegler:
Die Gemeinde Britz hat mit dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. einen Nutzungsvertrag über das „Haus des Lebens“ abgeschlossen, in dem geregelt wurde, dass die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz entsprechend den Regeln im Nutzungsvertrag zu überarbeiten sind. Die Änderungen betreffen die §§ 6 und 8.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz.
Die Veröffentlichung der Änderungen soll in Form einer Neuveröffentlichung des gesamten Satzungstextes der „Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz“ erfolgen.
Abstimmungsergebnis
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