Auszug - Ausschreibung für die Nutzung von Flächen für die Aufstellung von Altkleidercontainern gegen Meistgebot
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Herr Polster beantragt die Änderung des Beschlussvorschlages, d.h. die Vergabeentscheidung sollte die GV treffen und begründet seinen Antrag. Der derzeitige Betreiber wird wegen seiner andauernden schlechten Qualität abgelehnt.
Frau Wehner erfragt ob dies vergaberechtlich möglich ist. Herr Matthes dazu: dies wird komplex zu klären sein.
Herr Horst unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Nutzungsflächen für diese Container durch den Betreiber regelmäßig sauber gehalten werden müssen. Das Ordnungsamt muss dies kontrollieren. Mit Einverständnis des Eigentümers können dafür auch Privatflächen genutzt werden. Über die Vergabeentscheidung ist die GV zu unterrichten. Der Vertragsentwurf, den der AD erstellt, sollte dann zu ggb. Zeit der GV vorgelegt werden.
Herr Dr. Engel hebt hervor, dass die Bewerber aus dem Kreis der Wohlfahrtsträger wegen ihrer Gemeinnützigkeit bevorzugt werden sollten.
Herr Horst: zugunsten der Ordnung und Sauberkeit an den Containern sollte man lieber auf 200,00 EUR beim Ertrag verzichten.
Der von Herrn Polster beantragten Änderung wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Damit wird im Beschlussvorschlag im Satz 1 der letzte Teil: „…und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bewerber.“ sowie der Satz 2 vollständig gestrichen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausschreibung der Nutzung der öffentlichen Sammelplätze für Altkleidercontainer.
Abstimmungsergebnis
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