Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Amtsausschusses

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Zoschke möchte wissen, ob bei den Schließzeiten zwischen den Einrichtungen rotiert wird und ob sich bei den Einrichtungen jährlich abgewechselt wird.

 

Frau Spann erklärt, dass die Schließzeiten auf der nächsten Tagesordnung im Oktober zur Beschlussfassung vorliegen werden.

 

Herr Matthes informiert, dass jede Einrichtung für sich individuell entscheidet. Lediglich in den Orten wo Hort und Kita gleichermaßen vorhanden sind, sollen die Schließzeiten gleich gewählt werden. Dort gab es bisher auch keinerlei Probleme.

 

Herr Marten ergreift das Wort und erklärt, dass laut Kitagesetz die Kitaausschüsse selbst entscheiden. Es ist immer die Mitteilung an das Amt/Träger Bestandteil der Aussprache der Kitaausschüsse und der Eltern. Die Kitaausschüsse legen die Zeiten fest und der Träger beschließt darüber.

In den vergangen Jahren war es Beispielsweise notwendig für Renovierungsarbeiten in den Einrichtungen die Schließzeiten zu nutzen.

 

Herr Horst möchte Infos zu einer anderen Thematik. In Chorin sind 6 Leute nach dem Teilhabechancengesetz beschäftigt. Die Arbeiten sind ähnliche Aufgaben, wie die des Baubetriebshofes (BBH). In welchem Maße muss das Aufgabenvolumen zurückgenommen werden? Es wurden in Chorin 8% weniger Stunden vorgesehen. Die Frage ist, reicht das aus?

2020 ist das erste Jahr wo die Arbeitskräfte nach dem Teilhabechancengesetz durcharbeiten. Daher werden die Auswirkungen frühestens in der Haushaltsplanung 2022 endgültig begutachtet und berücksichtigt werden. Zu dem Thema besteht noch Diskussionsbedarf, wie kann man ersehen was im Ort für Arbeiten erledigt wurden, welcher Stundenumfang wurde benötigt und was steht noch zur Verfügung? Wie vermeidet man Konkurrenz zwischen dem BBH und den anderen Leuten unter dem Teilhabechancengesetz usw.? Das sind Fragen, die noch Gesprächsbedarf benötigen.  

 

Herr Matthes schlägt vor diese Thematik in den Kommunalausschuss am 5. Oktober zu nehmen.

 

Frau Hähnel spricht die Problematik aus der letzten Sitzung an. In der Prioritätenliste aus der letzten Sitzung ging es unter anderem um ein Schließsystem für die Feuerwehrgebäude. Dies ist allerdings momentan von der Priorität her nicht notwendig. Ebenso ging es um Einspeisung für Notstromaggregate für die Feuerwehr. Auch da sollte die Dringlichkeit geprüft werden. Außerdem wurden Waldbrandkarten verteilt, allerdings nicht an die Ortswehren, warum?

 

Frau Spann antwortet, dass das Schließsystem schon länger auf der Liste stehe und in der Dringlichkeit eher hinten steht. Das Notstromaggregat sei wichtig um die Ausleuchtung am Einsatzort zu gewährleisten. Was die  Waldbrandkarten angehe, wird sie sich erkundigen.

 

Frau von Cysewski spricht das „Gülleproblem“ an.

Herr Matthes kennt das Problem und es wird über eine Lösung nachgedacht. Der aktuelle Dienstleister verfügt über ein Monopol und ist alternativlos. Aktuell werden im Verband verschiedene Modi diskutiert, um künftig hier eine Verbesserung der Verlässlichkeit und Dienstleistungsorientierung zu erreichen. Herr Matthes erklärt, dass er in der kommenden Verbandsversammlung die Frage an den Verband richtet, wie kurzfristig und langfristig das Problem angegangen werden soll. Konkrete Beispiele von Schlechtleistung sind dem Amtsdirektor zu benennen.

 

Frau Köppen merkt an, dass bei Nichterfüllung des Vertrages die Möglichkeit bestehen muss, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Eventuell kann der Zweckverband für Wasserversorgung (ZWA) jetzt schon Firmen einbinden.

 

Herr Matthes vermutet, dass dies schwierig wird. Die Thematik wird für eine Lösung in einer der nächsten Verbandsversammlungen besprochen werden.