Auszug - Festlegung Prioritäten Straßenunterhaltung
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Frau Voigt informiert über die vom Bauamt gesetzten Prioritäten der Straßenunterhaltung in der Gemeinde Chorin für 2020, die Mittel in Höhe von ca. 84.500,00 Euro erfordern. Hier spielen die aus den Ortsteilen an das Bauamt gemeldeten Bedarfe mit rein. Die Straßenentwässerung spielt in allen Ortsteilen eine große Rolle, denn der Landesbetrieb wird hier die Bandagen gegenüber den Gemeinden verstärken.
Die Verbindung Brodowiner Dorfstraße bis zur Gemarkungsgrenze Neuendorf wurde unter anderem in die Bedarfsermittlung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau nach der Rili KStB Brandenburg 2020 aufgenommen, die bis 31.12.2023 gilt.
80.000 Euro wurden für Straßenunterhaltungsmaßnahmen von Seiten des Bauamtes in der Haushaltsplanung 2021 eingestellt, ob die Mittel allerdings wie beantragt auch bewilligt werden, obliegt der Kämmerin.
Für die Verlängerung des Gehweges am „Hüttenweg“ bis zur L200 „Angermünder Chaussee“ wurde der Landesbetrieb Straßenwesen am 25.08.2020 angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Bezüglich des Deckenüberzuges der Straße zwischen Campingplatz Pehlitz und Neuendorf sollte man mit der Ausführung abwarten bis die Antwort auf die Bedarfsmeldung zur neuen Förderrichtlinie da ist, sagt Frau Voigt. Bei positiver Beantwortung wäre eine Antragstellung voraussichtlich 2021 möglich.
Alle Ortsvorsteher sind einverstanden mit der Prioritätenliste Straßenunterhaltung, wobei Herr Horst das Einverständnis vom Ortsvorsteher Senftenhütte mündlich übermittelt.
Frau Voigt soll eine Beschlussvorlage zu den Prioritäten Straßenunterhaltung zur nächsten GV erarbeiten, dann die Ausschreibung vorbereiten und mit verabschiedeter HH-Satzung kann die Umsetzung dann erfolgen. |
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