Auszug - Beschilderung Dorfteich Golzow
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Herr Horst ist nicht damit einverstanden, dass Herr Polster ohne das Wissen der Gemeindevertretung die 3 Schilder hat anbringen lassen.
Herr Polster sagt, dass das Schild „Betreten der Eisfläche verboten eine Vorgabe des Hauptamtes zur Gefahrenabwehr war. Das Schild „Angeln verboten“ ist in Privatinitiative aufgehängt worden. Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob es bleiben soll. Das Schild mit der Aufschrift „Parken verboten“ - Der Eigentümer hat er persönlich über das Liegenschaftsamt initiiert, weil die Fa. Bethke nicht mähen konnte aufgrund der vielen parkenden Autos und es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Alle Schilder haben ihre Sinnhaftigkeit bewiesen, sagt er.
Herr Horst möchte das auch nicht bezweifeln, aber das nächste Mal einfach informiert sein. Aufgrund des doch sehr großen Fischbestandes im Dorfteich ist das Schild „Angeln verboten“ abzuhängen. Außerdem stellt Herr Horst klar, dass der Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auch nicht mehr auf Zuruf der Ortsvorsteher handeln soll, sondern nur noch nach Beschluss der GV. Herr Dr. Conrad findet die Schilder auch ohne GV-Beschluss ok.
Herr Polster lässt das Schild „Angeln verboten“ abhängen. |
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