Auszug - Finanzielle Auswirkungen der pandemiebedingten Parkplatzschließung
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Frau Fürst verliest die von Mail von Herrn Dr. Gollner am 22.07.2020 um 16.40 Uhr versandte E-Mail.
Herr Dr. Gollner ist der Auffassung, dass sein Antrag in der Tagesordnung vollständig wiederzugeben ist.
Herr Matthes: Der Antrag von Dr. Gollner ist für die Formulierung als Tagesordnungspunkt zu lang. Die Begründung dazu gehört nicht in die Formulierung als Tagesordnungspunkt. Dr. Gollner hat die Möglichkeit, selbst eine Beschlussvorlage einzubringen. Außerdem enthält der Antrag verletzende Formulierungen, unbewiesene Tatsachenbehauptungen, die Schaden für die Gemeinde bringen, die nicht einfach in den Raum stehen bleiben können. Frau Fürst hat im Benehmen mit ihm gemäß § 35 BbgKVerf entschieden, das Anliegen inhaltlich noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen, obwohl dieses bereits in den vorangegangenen Sitzungen behandelt wurde. Der TOP 7.4 beinhaltet den Gegenstand/Inhalt des Antrages.
Hr. Dr. Gollner: Sein Antrag wurde im Wortlaut verfälscht. Es hat keinen Sinn, sich mit Ihnen zu unterhalten. Er wird sich an andere Gremien wenden.
Daraufhin verliest Herr Matthes die an Dr. Gollner gerichtete Antwort der Kommunalaufsicht auf dessen diesbezügliche Anfrage. Die Sperrung des Parkplatzes am Schiffshebewerk war der aktuellen Pandemielage (Lockdown in Brandenburg 18.3.2020) geschuldet. Die Kommunalaufsicht sieht keinen Grund zum Einschreiten. Herr Matthes berichtet über den aktuellen Stand der Erträge des Parkplatzes am Schiffshebewerk. Zum 31.8.2020 betrugen diese fast 110.000 EUR. Trotz Corona- Pandemie werden wir den Stand des Vorjahres erreichen, so Herr Matthes.
Herr Dr. Gollner: Meine Fragestellung: Wieviel Umsatz haben wir durch die einmonatige Sperrung eingebüßt? Wenn wir trotz der Sperrung so viel Erträge haben, wieviel hätten wir dann ohne Lockdown erzielen können?
Herr Matthes: Das Hebewerk selbst und das Info-Zentrum waren geschlossen. In Bezug auf den Haushalt können wir erfreut konstatieren, dass alles trotz Lockdown noch recht gut gelaufen ist und, dass alle gesund geblieben sind.
Herr Dr. Gollner: Der Bescheid der Kommunalaufsicht nimmt zur Rechtmäßigkeit keine Stellung und zuständig dafür ist, die Schließung zu veranlassen.
Herr Matthes: Er hat auf der Grundlage des § 6 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg entschieden, weil dringender Handlungsbedarf bestand.
Frau Gerber stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Für diesen Tagesordnungspunkt wurde mehr Zeitaufwand, als für die anderen aufgewendet. Sie beantragt daher, den Tagesordnungspunkt zu beenden. Es waren in diesem Zeitraum (Lockdown) außerordentliche Zeiten und niemand konnte auf vorhandene Erfahrungen zurückgreifen.
Frau Fürst bringt den Antrag von Frau Gerber auf Beendigung des TOP 7.4. zur Abstimmung. Für den Antrag stimmen 4 Gemeindevertreter, gegen den Antrag stimmt ein Gemeindevertreter. Es gibt keine Enthaltungen. Somit wird der TOP 7.4 um 20.40 Uhr beendet. |
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