Auszug - Unterhaltung / Grünflächenpflege / Straßenbegleitgrün / Mulden

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 9.5
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 14.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Kappes erläutert die Situation bezüglich der Pflege von Regenmulden. Um die angelegten Mulden vor ihren Grundstücken besser mähen zu können, wurden einige Regenmulden gezielt von Anliegern verfüllt. Da es sich bei den Regenmulden um Entwässerungsanlagen der Gemeinde handelt, ist die Pflege und das Mähen der Mulden durch die Anlieger zwar zu begrüßen, aber das Auffüllen der Regenmulden kann nicht geduldet werden.

 

Frau Buse erläutert die Situation speziell in der Friedrichstraße. Das Haupt- und Ordnungsamt hat die Anlieger, vor deren Grundstücken die Mulden offensichtlich (teilweise) verfüllt wurden, angeschrieben. Diese äußerten überwiegend, dass eine Pflege (Mähen) der relativ tiefen Mulden kaum möglich ist. Vor einigen Grundstücken ist zu erkennen, dass das Mähen der Regenmulden durch die Anlieger gar nicht erfolgt. Da es sich hierbei nicht um eine Anliegerpflicht aus der Straßenreinigung handelt, können die Anlieger auch nicht zu Mäharbeiten an bzw. in den Entwässerungsmulden gezwungen werden.

 

Der Bauausschuss spricht sich dafür aus, die Mulden im Sommer zusätzlich zu den freiwilligen Mähleistungen der Anlieger 1 – 2 Mal durch den Baubetriebshof mähen zu lassen.

 

In diesem Zusammenhang fordert der Bauausschuss die fortlaufende Kontrolle und Ahndung der Ableitung von Regenwasser von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum.

 

Frau Voigt erläutert, dass auch bei der Genehmigung von Grundstückszufahrten darauf hingewiesen wird, dass das Oberflächenwasser nicht in den öffentlichen Straßenraum abgeleitet werden darf, sondern auf dem eigenen Grundstück zu verbleiben hat.

 

Die Bauausschussmitglieder möchten wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, wieviel der Fläche eines Grundstücks versiegelt werden darf.

 

Aus den Mitteln der Straßenunterhaltung 2021 sollen dann auch gezielt Entwässerungsmulden nachprofiliert werden.