Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Aus einer Diskussion der Gemeindevertreter ergibt sich die Frage, wie die Einhaltung der Satzung vollzogen werden soll. Der Amtsdirektor gibt an, dass mit der Zielstellung der Beitreibung der Steuereinnahmen, Namen der bisher angemeldeten Hundebesitzer im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung benannt werden können. Beschluss: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 16.05.2006 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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