Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
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Eine Diskussion der Gemeindevertreter erfolgt bezüglich der Kontrollen der Zweitwohnsitzanmeldungen. Herr Müller schlägt vor, dass die Eigentümer des Gut Stolzenhagen, des Kietz 3 und der Ernst-Thälmann-Straße 9 aufgefordert werden sollten, offen zu legen wer sich dort wohnhaft aufhält. Herr Matthes erklärt, dass er alle angemeldeten Personen mit Zweitwohnsitz des Gut Stolzenhagen, des Kietz 3 und der Ernst-Thälmann-Straße 9 benennen wird. Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 30.11.2005 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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