Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Begegnungszentrum Lunow
Ort: Begegnungszentrum Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsge
LS-038/2020 Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Eine Diskussion der Gemeindevertreter erfolgt bezüglich der Kontrollen der Zweitwohnsitzanmeldungen. Herr Müller schlägt vor, dass die Eigentümer des Gut Stolzenhagen, des Kietz 3 und der Ernst-Thälmann-Straße 9 aufgefordert werden sollten, offen zu legen wer sich dort wohnhaft aufhält.

Herr Matthes erklärt, dass er alle angemeldeten Personen mit Zweitwohnsitz des Gut Stolzenhagen, des Kietz 3 und der Ernst-Thälmann-Straße 9 benennen wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen vom 30.11.2005 außer Kraft gesetzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

/

/

/