Auszug - Festlegung der Prioritäten Straßenunterhaltungsmaßnahmen
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Herr Dr. Engel erfragt, ob diese Beschlussvorlage im EA diskutiert worden ist.
Herr Horst: Bejaht dies und weist daraufhin, dass für den OT Chorin keine Meldung vorlag und deshalb der Vorschlag der Verwaltung aufgenommen wurde.
Herr Dr. Engel widerspricht dem, er hatte den Pkt. 3.6 der Anlage 1 eingebracht und ist darüber verwundert, dass diese Maßnahme nicht in den Beschluss aufgenommen wurde.
Herr Winkelmann bemerkt, dass diese Maßnahme eine Chance auf Aufrückung hat, wenn für die in der Priorität davorliegenden Maßnahmen keine Fördermittel bewilligt werden.
Herr Buse und Frau Kruppke weisen auf die dringende Instandsetzung der Triftstraße im OT Chorin hin, der Zustand dieser Straße duldet mittlerweile keinen Aufschub mehr.
Herr Horst und Herr Winkelmann führen aus, dass für die Triftstraße in Chorin im Rahmen des Straßen-Neubauprogramms Fördermittel für den grundhaften Ausbau beantragt werden müssen.
Frau Spann weist daraufhin, dass die Bauverwaltung diese Prioritätenliste sachlich geprüft hat, Änderungen sind durchaus noch möglich.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Prioritäten für die Abarbeitung der Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten 2020 entsprechend den Vorschlägen der Amtsverwaltung für die Maßnahmen-Nr. 1.1, 1.6 BA, 1.8 BA, 1.9, 1.13, 1.15, 1.18, 1.19, 1.20, 1.21 BA, 2.1, 3.1 BA.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Erledigt |
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