Auszug - Verkehrsrechtliche Anordnung für die Kurze Straße
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Herr Marten merkt an, sollte man sich für die Variante 2 - verkehrsberuhigter Bereich (ugs. "Spielstraße") entscheiden, so ist das Parken in der Kurzen Str. verboten. Es erfolgt eine rege Diskussion. Herr Kappes nennt kurz pro und contra, bevor es zur Abstimmung kommt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung der "Kurzen Straße" als □ Variante 1, Tempo 30-km/h-Zone (Vz. 274.1/ 274.2), Variante 2, Verkehrsberuhigter Bereich Vz. 325.1/ 325.2)
und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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