Auszug - Verkehrsrechtliche Anordnung für die Kurze Straße

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-019/2020 Verkehrsrechtliche Anordnung für die Kurze Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81

Herr Marten merkt an, sollte man sich für die Variante 2 - verkehrsberuhigter Bereich (ugs. "Spielstraße") entscheiden, so ist das Parken in der Kurzen Str. verboten.

Es erfolgt eine rege Diskussion. Herr Kappes nennt kurz pro und contra, bevor es zur Abstimmung kommt.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Ausweisung der "Kurzen Straße" als

Variante 1, Tempo 30-km/h-Zone (Vz. 274.1/ 274.2),

Variante 2, Verkehrsberuhigter Bereich Vz. 325.1/ 325.2)

 

und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

9

0

2

0