Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2021
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Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Kämmerin. Frau Hecht erläutert, dass sie den auf die Investitionen bezogenen Teil der Amtsumlage im „Ergebnishaushalt“ und im „Finanzhaushalt“ zukünftig so darstellen möchte, dass er rechtskonform ist und transparenter wird. Investitionen sollten aus der „Amtsumlage“ separiert werden. Die Amtsumlage wird in einen „Investiven Teil“ und einen „Allgemeinen Teil“ gesplittet. Abschreibungen werden dann nicht mehr in der „Amtsumlage“ aufgeführt. Das bedeutet, dass ab sofort Anschaffungen in einer „Investitionsumlage“ dargestellt werden. Im „Ergebnishaushalt“ spiegeln sich dagegen nur Abschreibungen und Zahlungen, die tatsächlich geleistet wurden, wieder.
Der investive Teil der Amtsumlage wird als „Sonderposten“ eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionsmaßnahme aufgelöst.
Die Rücklagen in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR werden für die bisher erfolgten Investitionen benötigt.
Herr Polster bittet um Auskunft, was der Nachteil zum bisherigen Verfahren wäre. Frau Hecht erläutert, dass es einen „Bruch“ geben wird, durch den die Rücklagen auf ein gesundes Maß heruntergeschmolzen werden. Rückwirkend ist dieses Verfahren nicht möglich. Der Vorteil ist, dass transparenter dargestellt wird, was der „Investitionshaushalt“ ist.
Des Weiteren schlägt Frau Hecht eine Aufsplittung der Amtsumlage in „Investive Amtsumlage“ und „Allgemeine Amtsumlage“ vor. Die „Allgemeine Amtsumlage“ wird ergebniswirksam werden. Dies ermöglicht auch eine transparentere Aufstellung hinsichtlich der BBH-Kosten. Die Kämmerin weist darauf hin, dass die Corona Auswirkungen nach wie vor schwer einzuschätzen sind, da der Rettungsschirm nicht alles abfängt.
Herr Marschner weist darauf hin, dass sich die Angaben aus § 4 hinsichtlich der BBH-Kosten nicht decken. Frau Hecht teilt mit, dass diese nachträglich angepasst wurden.
Die Amtsumlage für das Jahr 2021 soll bei 30,51 % liegen.
Auf Nachfrage teilt Frau Hecht mit, dass 2,5 % Tarifsteigerung vorsorglich berücksichtigt wurden, da aufgrund laufender Tarifverhandlungen mit einer Steigerung zu rechnen ist.
Die Ansätze für die Kitas sind aus den Ausschüssen übernommen worden. Die augenscheinliche Steigerung der Kitakosten wird mit der Zusammenfassung diverser Kostenträger ab dem Haushaltsjahr 2021 begründet.
Frau Fürst bittet um Auskunft, ob eine Übertragung der finanziellen Mittel in Höhe von 500,00 EUR für Feuerwehr Jubilare von 2020 in das Jahr 2021 möglich sind. Dies wird bejaht.
Auf die Nachfrage, aus welchen Gründen das Notstrom-Aggregat nicht im „Ergebnishaushalt“ ersichtlich ist, wird mitgeteilt, dass dieses nur bei 100% Förderung beschafft wird und somit im „Finanzhaushalt“ aber nicht im „Ergebnishaushalt“ enthalten ist.
Zur Begründung, warum eine Änderung der Entgeltgruppe für die Jugendkoordinatorin ersichtlich ist erklärt Frau Spann, dass ein Antrag auf Refinanzierung einer höheren Entgeltgruppe vorliegt. Der Vorgang wurde dem Amtsausschuss jedoch noch nicht zur Kenntnis gegeben, da eine Zuarbeit vom Träger erbeten wurde, auf welche Grundlagen sich die Umgruppierung stützt (Aufgaben/prozentuale Anteile). Sobald die entsprechenden Angaben vorliegen, wird eine Überprüfung durch die Verwaltung vorgenommen und anschließend eine entsprechende Vorlage in den Amtsausschuss gegeben. Des Weiteren liegen dem Personalrat zwei Anträge auf Höherstufung und ein Antrag auf Herabstufung vor.
Zu den eingestellten Geldern für die Anschaffung von Gemälden erklärt Frau Spann, dass zu jeder Gemeinde ein Gemälde angefertigt werden soll (im Stil der bereits im Saal hängenden Gemälde).
Frau von Cysewski fragt, aus welchen Gründen die Amtsumlage geringer ist, aber die Gemeinden trotzdem mehr zahlen müssen. Frau Hecht erklärt, dass die vom Land vorgegebene Umlagegrundlage höher ist als im letzten Jahr.
Frau Köppen stellt fest, dass Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten eingestellt wurden und fragt, ob bereits jemand beauftrag wurde. Frau Spann erklärt, dass der Weg noch nicht zu Ende gedacht ist. Es gab Überlegungen, mit anderen Ämtern wie z.B. Biesenthal, Schorfheide und Joachimsthal gemeinsam einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Bisher gibt es einen Datenschutzbeauftragten in der Amtsverwaltung. Die Kosten wurden vorsorglich eingestellt. Frau Köppen teilt mit, dass sie bereits Erfahrungen mit externen Datenschutzbeauftragen hat und eigene Datenschutzbeauftragte präferiert. Externe Anbieter sind im Übrigen sehr teuer.
Auf die Nachfrage, ob es möglich ist soziale Leistungen wie z.B. Mittel für Weihnachtsfeiern trotz HSK zu übertragen, teilt die Kämmerin mit, dass es auf die Art des HSK ankommt. Ein genehmigtes HSK bedeutet eine rechtswirksame Grundlage. In diesem Rahmen ist die Übertragung verhältnismäßiger Kosten nach Einzelfallprüfung möglich. Andernfalls nicht.
Herr Marten merkt an, dass auf den Seiten 224 und 225 keine Angaben zu den Betriebskosten für 2021 enthalten sind. Diese sind durch die Einmietung der Jugendkoordinatoren ab 2021 über Liegenschaften dargestellt (S. 76).
Die anwesenden Ausschussmitglieder sind mit dem von der Kämmerin vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.
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