Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 06.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Dr. Lipps erklärt hinsichtlich des Bieterverfahrens zum Flurstück 183/0.0 der Flur 1 sein Interesse am Grundstück, empfindet den Preis jedoch als zu hoch. Er weist darauf hin, dass auf das Grundstück noch Nutzungsrechte eingetragen sind und die Scheune seiner Einschätzung nach nicht mehr sanierbar ist. Des Weiteren ist das Grundstück nicht erschlossen. Herr Dr. Lipps weist darauf hin, dass in einem Bieterverfahren alle Punkte öffentlich zu machen sind und kündigt an, darauf besonders achten zu wollen. Der Amtsdirektor gibt den Hinweis, dass dieses Thema im nichtöffentlichen Teil besprochen wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet ist, den maximalen Betrag aus Grundstücksgeschäften herauszuholen. Dies wird auch von der Kommunalaufsicht entsprechend geprüft.

 

Herr Koch fragt nach dem Stand der Innenbereichsatzung. Der Amtsdirektor erklärt, dass das Geld zur Verfügung steht um mit der Erstellung zu beginnen. Sobald Frau Lüdecke (Bauamtsleitung) wieder im Dienst ist, wird das Verfahren konkret angeschoben. Im nächsten Jahr wird voraussichtlich die Vermessung und planerische Vorabereit durchgeführt werden.

 

Herr Reimann teilt mit, dass er mit Datum vom 18.08.2020 eine Anfrage über die Amtsverwaltung an die Gemeinde gerichtet hat. Zum Sachverhalt erklärt er, dass er seit vielen Jahren mit seinem Nachbarn um einen Weg rangelt. Der Nachbar errichtet darauf zwischenzeitlich eine Garage. Herr Reimann äußert sein Unverständnis darüber, dass die Gemeindevertreter das gemeintliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt haben sowie über die Veröffentlichung im Amtsblatt ohne nähere Angaben zum Grundstück und Bauvorhaben. Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass Grundstücksangelegenheiten generell im nichtöffentlichen Teil behandelt werden. Bei Bauanträgen wird das gemeintliche Einvernehmen immer abgefragt. Erteilt die Gemeinde dieses nicht, wird es durch das Bauordnungsamt ersetzt. Der Gemeinde ist kein Entscheidungsrecht gegeben. Der unmittelbare Nachbar hat die Möglichkeit Akteneinsicht beim Bauordnungsamt zu nehmen. Die Amtsverwaltung hat Herrn Reimann eine Eingangsbestätigung hinsichtlich seiner Anfrage zukommen lassen und das Schreiben an das Bauordnungsamt weitergeleitet. Bisher gibt es keinen neuen Stand zum Verfahren. Herr Reimann äußert sein Unverständnis darüber, dass hier ggf. eine Erlaubnis für eine Garage mit mehreren Stockwerken erteilt wurde und reicht Fotos zum Bauvorhaben ein (Anlage 2). Er erhält erneut den Hinweis, dass eine Prüfung durch den Landkreis durchgeführt werden muss. Des Weiteren erklärt Herr Matthes, dass die Veröffentlichung in üblicher Art und Weise stattgefunden hat.

 

Frau Reimann bittet um Auskunft, ob Anträge zur Veränderung des Bauvorhabens vorliegen. Der Amtsdirektor entgegnet, dass dies ggf. beim Bauordnungsamt zu erfragen ist und eine entsprechende Diskussion nicht im öffentlichen Teil stattfinden wird.

 

Frau Wätzig führt an der Zeitung entnommen zu haben, dass die Errichtung eines Verkehrsspiegels an der Ortseinfahrt vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS) abgelehnt wurde. Aufgrund der hohen Unfallgefahr bittet Frau Wätzig die Gemeindevertretung dagegen Veto einzulegen, da es sich um einen Gefahrenpunkt handelt, an dem ein Vekehrsspiegel zur Unfallvermeidung beitragen würde.