Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
LI-043/2020 Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor erklärt, dass der Steuersatz von 10 % auf 15 % erhöht wird. Herr Herbst bittet um Erklärung, aus welchen Gründen der Durchschnitt nur aus 2 Wohnungen ermittelt wurde. Die zwei Wohnungen sind kommunale Wohnungen. Auch in anderen Gemeinden wurden private Vermieter angeschrieben, haben jedoch keine Auskünfte erteilt.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest der Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung vom 14.09.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Liepe vom 16.05.2006 außer Kraft gesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

6

6

0

0

0