Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
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Der Amtsdirektor erklärt, dass der Steuersatz von 10 % auf 15 % erhöht wird. Herr Herbst bittet um Erklärung, aus welchen Gründen der Durchschnitt nur aus 2 Wohnungen ermittelt wurde. Die zwei Wohnungen sind kommunale Wohnungen. Auch in anderen Gemeinden wurden private Vermieter angeschrieben, haben jedoch keine Auskünfte erteilt.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest der Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung vom 14.09.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Liepe vom 16.05.2006 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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