Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 07.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Saal Golzow
Ort: Saal Golzow, Britzer Straße 8, 16230 Chorin OT Golzow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Unter diesem TOP wollen die anwesenden Bauherren und der von ihnen beauftragte Projektleiter / Planer des Objekts „Golzower Weg 17“ im Ortsteil Chorin den Ausschussmitgliedern nochmals das geplante Bauvorhaben vorstellen und vorallem die Gemeinde um Zustimmung zur Gewährung eines Geh- und Fahrrechtes zur Sicherung der Erschließung ihres Grundstückes bitten.

 

Der Planer Herr Wieczorek stellt zunächst noch einmal die Familie Schliep sowie das geplante Projekt, das eine Erweiterung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Golzower Weg 17 im OT Chorin vorsieht, vor.

 

Er schildert die bisherigen Bemühungen, die Wohnnutzung auf dem Grundstück, das sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet, angemessen zu erweitern. Hierzu fanden bereits mehrere Gespräche insbesondere mit dem Landkreis Barnim (Herr Stegert, Frau Klemann) statt.

 

Vor Einreichung eines Bauantrags ist es das Anliegen der Bauherren, insbesondere die Erschließungssituation des Grundstückes mit der Gemeinde zu klären.

 

Da das Grundstück an einem nicht öffentlichen, aber im Eigentum der Gemeinde stehenden Weg anliegt bzw. über diesen zu erreichen ist, begehren die Bauherren die Gewährung einer Grunddienstbarkeit durch die Gemeinde.

 

Aufgrund der Breite des Wegeflurstücks im Einmündungsbereich zum Golzower Weg, die für eine ordnungsgemäße Erschließung nicht ausreichend wäre, stehen die Bauherren hierfür bereits in Gesprächen mit den anliegenden Grundstückseigentümern, um sich Überfahrrechte zu sichern.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Engel, ob die Bauherren auch die Möglichkeit der Erschließung über den vorhandenen „Waldweg“ geprüft hätten, erklären diese, dass auch hierüber bereits Gespräche mit der Forstverwaltung geführt wurden. Die Forstbehörde verweist darauf, dass aber zuerst eine Entscheidung der Gemeinde zur Gewährung einer Dienstbarkeit herbeigeführt werden soll.

 

Herr Winkelmann bedankt sich bei Herrn Wieczorek und stellt eine Diskussion bzw. Entscheidung in der nächsten Sitzung des EA in Aussicht, wenn dann eine entsprechende Vorlage vom zuständigen Liegenschaftsamt vorliegen sollte.