Auszug - Informationen zur Einführung einer Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.1
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 07.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-043/2020 IV Informationen zur Einführung einer Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht informierte bereits in der letzten Sitzung, dass Britz bisher die letzte Gemeinde im Amtsgebiet ohne Zweitwohnsteuer ist. Eine Vorlage wurde erarbeitet und nun von Frau Hecht erläutert. Die Berechnung erfolgte mit 4,49 EUR durchschnittliche Miete/qm mit einem Steuersatz von 15 % oder 20 %. Bei einem Steuersatz von 15 % sind das bei 28 Haushalten rund 4.500 EUR jährlich.

In Britz gibt es offiziell 115 Personen (etwa 28 Haushalte) mit gemeldetem Zweitwohnsitz.

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich aus.

 

Mit einer Besteuerung von 20 % wird die Zweitwohnsteuersatzung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung Britz empfohlen.