Auszug - Informationen zur Einführung einer Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
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Frau Hecht informierte bereits in der letzten Sitzung, dass Britz bisher die letzte Gemeinde im Amtsgebiet ohne Zweitwohnsteuer ist. Eine Vorlage wurde erarbeitet und nun von Frau Hecht erläutert. Die Berechnung erfolgte mit 4,49 EUR durchschnittliche Miete/qm mit einem Steuersatz von 15 % oder 20 %. Bei einem Steuersatz von 15 % sind das bei 28 Haushalten rund 4.500 EUR jährlich. In Britz gibt es offiziell 115 Personen (etwa 28 Haushalte) mit gemeldetem Zweitwohnsitz.
Die Ausschussmitglieder tauschen sich aus.
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