Auszug - Beratung zur weiteren Nutzung des Sportlerheims in Golzow

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 07.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Saal Golzow
Ort: Saal Golzow, Britzer Straße 8, 16230 Chorin OT Golzow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Frau Voigt erläutert die bauliche Situation im Sportlerheim Golzow. Da das Sportlerheim nun vom Sportverein an die Gemeinde zurückgegeben wird, also die Nutzung durch den in Auflösung befindlichen Sportverein aufgegeben wird, müssen für eine zukünftige gemeindlich Nutzung zunächst einmal dringende Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Decke und am Fußboden im Versammlungsraum durchgeführt werden.

 

Für diese Renovierungsarbeiten werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 8.000,- EUR erforderlich (Bodenbelagsarbeiten und Reparatur der Decke). Als Deckungsquelle können Mittel aus der Regenentwässerung zur Verfügung gestellt werden (aus Mittelübertragung), die bis Ende des Haushaltsjahres r Regenentwässerungsarbeiten nicht mehr ausgegeben werden können.

 

Dafür ist allerdings ein Beschluss zur „Bewilligung außerplanmäßiger Aufwendungen für Renovierungsarbeiten am Sportlerheim Golzow“ zu fassen. Dieser wird zur kommenden Sitzung der GV am 29.10.2020 eingereicht, wenn so verfahren werden soll.

 

Der Entwicklungsausschuss empfiehlt, so zu verfahren. Die Gemeindevertretung Chorin möge den Beschluss zur Bereitstellung der finanziellen Mittel aus den Mitteln für die Regenentwässerung für die Renovierungsarbeiten im Sportlerheim Golzow fassen.

 

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Sanitärbereich der Damen noch ein Heizkörper nachgerüstet werden muss. Die Anschlüsse sind bereits vorhanden.

 

Das Sportlerheim muss dann nach Rückgabe an die Gemeinde dem Satzungsregime über die Nutzung von gemeindlichen Räumen unterliegen.

 

Das Liegenschaftsamt soll einen Vertragsentwurf über die Nutzung des Sportplatzes mit den Freizeitfußballern erarbeiten. Hierin müssen auch die Zuständigkeiten zur Pflege des Sportplatzes und der Technik geregelt werden.