Auszug - Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
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Herr Schellhase erklärt, dass die Jahresrohmiete von 2,56 € (2002) auf 3,33 € (2020) angehoben wurde. Weiterhin wurde der Steuersatz von 10 % auf 15 % angehoben.
Frau Fürst erkundigt sich nach der Richtigkeit der Anlagen.
Herr Schellhase erklärt, dass die Anlage mit Stand vom 07/2019 ist und die Zahlen auch zu diesem Stichtag ausgewiesen wurden.
Herr Dr. Gollner erkundigt sich, woher die Daten für die privaten Mieten stammen?
Herr Schellhase erklärt, dass die Zahlen von größeren Verwaltungen als Vergleich herangezogen wurden. Die privaten Mieten sind natürlich nicht bekannt.
Herr Dr. Gollner fordert namentliche Abstimmung.
Frau Fürst: Ja Herr Blanke: Ja Herr Springer: Ja Frau Thiede: Ja Herr Kunert: Nein Herr Dr. Gollner: Nein Herr Großebokermann: Ja Frau Gerber: Ja Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Niederfinow vom 20.08.2002 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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