Auszug - Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung des Grundstückes Dorfstraße 10, Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 173
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Die Gemeindevertretung stimmt mit 6-Ja, keiner Nein und 2 Enthaltungen für das Rederecht für Frau Freitag.
Herr Springer erklärt, dass er kein privates Interesse an dem Objekt hat und als Ansprechpartner der Verein dient. Weiterhin erklärt er das bisherige Verfahren aus seiner Sicht.
Herr Springer erklärt sich für Befangen und wird zum Tagesordnungspunkt keinen weiteren Beitrag leisten bzw. an der Diskussion teilnehmen.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass bereits ein Verstoß gegen § 22 KomVerfBbg vorliegt, da bereits Aussagen von Herrn Springer getätigt wurden. Die schriftlichen Ausfertigungen von Herrn Springer liegen dem Entwicklungsausschuss vor. Er fordert erneut eine namentliche Abstimmung.
Es entsteht eine rege Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung über den bisherigen Werdegang. Die Vorlage sollte verschoben werden, da die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Frau Freitag erklärt, dass der Verein in der Gründungsphase ist. Der Verein steht für sozialgerechte Mieten, ökologische und nachhaltige Sanierung, die Mieter sollen bleiben. Frau Freitag ist die Vorsitzende des Vereins und steht für sämtlich Anfragen zur Verfügung. Weiterhin erklärt sie das Ziel des Vereins und wie die Zusammenarbeit mit den Mietern erfolgen soll.
Herr Dr. Gollner bietet darum, dass ihm das gesagte schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Frau Freitag wird diesem Wunsch nachkommen.
Herr Schulz beantragt Rederecht. Die Gemeindevertretung stimmt mit 7-Ja, 1 Nein und keiner Enthaltungen für das Rederecht für Herrn Schulz.
Herr Schulz fragt nach, warum die Gemeinde das Objekt nicht behält. Damit wäre das Thema durch.
Die Gemeindevertretung stimmt mit 5-Ja, 1 Nein und 1 Enthaltungen für die Verschiebung der Vorlage. Die Vorlage soll im Entwicklungsausschuss behandelt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow - Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow - mit einer Größe von 1.400 m² in einem Bieterverfahren zu veräußern. Das Mindestgebot beträgt 63.000 €. Die Gemeindevertretung befürwortet eine Nutzung des Objektes nach sozialen Maßstäben. Dem Gebot ist ein Konzept zur beabsichtigten künftigen Nutzung des Mietobjektes (z.B. beabsichtigte Investitionen, zeitliche Abläufe, etwaige freiwillige Verpflichtungen) beizufügen. Die beabsichtigte Veräußerung im Bieterverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu veröffentlichen. Weiterhin sind die bereits bekannten Kaufinteressenten zu informieren. Angebote sind bis zum 30. November 2020 in der Amtsverwaltung einzureichen. Die Öffnung und Sichtung der Angebote sowie Vorberatung erfolgt in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Niederfinow im Monat Dezember 2020. Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Bieterverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Erwerber bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Der Käufer trägt die mit dem Verkauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen.
Abstimmungsergebnis
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