Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Frau Hähnel unterrichtet die Anwesenden, dass ein Antrag von Herrn Krienke vorliegt. Er bittet darüber abzustimmen ob Rettungshunde von der Hundesteuer befreit werden können.
Nach kurzer Diskusion verliest Frau Spann die Änderungen der Hundesteuer
Bei den Vorschlägen zur vorliegenden Hundesteuersatzung hat man sich an die Steuersätze im Barnim orientiert.
Es wurde vereinbart, dass der Führer eines Rettungshundes einen Antrag auf Befreiung in der Amtsverwaltung stellen kann. Über die Anträge wird im Einzelnen entschieden. Ein Nachweis, dass es sich hier wirklich um einen Rettungshund handelt, ist zu erbringen. Frau Hähnel wird Herrn Krienke über die Festlegung informieren.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Stadt Oderberg vom 16.05.2006 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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