Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Schellhase informiert über Folgendes:

 

-          Hebewerkstraße: 30 km/h auf der Fahrbahn

Eine Abstimmung erfolgte. Derzeit wird geprüft, wer für die Kosten der Markierung aufkommen muss. (Träger der Straßenbaulast ist der Landesstraßenbetrieb Brandenburg)

 

-          Sperrung der Hebewerkstr. (19.10.-23.10.2020)

Die aktuelle Vollsperrung ist wieder aufgehoben. Für zukünftige Baumaßnahmen auf der Landesstraße mit Maßnahmen die eine Vollsperrung erfordern, kann nur der Träger der Straßenbaulast, hier LS Brandenburg, eine Auskunft über Zugänglichkeiten und zum Ablaufplan der Baumaßnahmen erteilen.

 

-          Dorfstraße/Schulstraße – Vorfahrtsregelung

Ein Vor-Ort-Termin hat im August 2020 zwischen der Gemeinde Niederfinow, der Straßenverkehrsbehörde (SVB) und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg stattgefunden. Lösungen zur Vorfahrtsbeschilderung wurden abgestimmt. Aktuell wird der Sachverhalt durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft.  

 

-          Finowstraße / Dorfstraße – Tonnagebegrenzung

Derzeitige Beschilderung: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t tatsächlicher Masse ohne Zusatzzeichen; Lieferverkehr ist von dieser Beschränkung betroffen. Ausnahmen kann die SVB nach Antrag zulassen. Die Tonnagebegrenzung wird ebenfalls durch die SVB geprüft.

 

-          Lieper Schleuse – Beschilderung

Die aktuelle Beschilderung wurde auf der Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom 10.02.2020 am 16.04.2020 aufgestellt und ausgetauscht. Die gewünschte Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzzeichen „ Anwohner und Rettungswagen frei“ ist nicht anordnungsfähig. Zusatzzeichen „Anwohner frei“ sieht der Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung nicht vor. Aus diesem Grund kann dieses Schild nicht angeordnet werden. Die gewünschte Beschilderung würde auch die „eingeschränkte Halteverbotszone aushebeln bzw. dieser widersprechen.

 

-          Hundetoilette (Beschluss NI-030/2015) liegt vor

Eine Hundetoilette wurde am 26.10.2020 bestellt. Nach erfolgter Lieferung wird die

Hundetoilette durch den Baubetriebshof im „Mehrgenerationenpark“ installiert.