Auszug - Diskussion über die weitere Verfahrensweise zur Dorfstr. 10

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 7.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow
Datum: Di, 27.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Herr Springer und Frau Freitag erklären sich für befangen und wechseln in den Gästebereich.

 

Am 11.06.2020 wurde der Absichtsbeschluss-Nr. 47 gefasst, das Grundstück Dorfstr. 10 zu veräußern.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren zu den Varianten Bieter- und Konzeptverfahren.

Herr Schellhase, Leiter des Liegenschaftsamtes, informierte, dass das Erbbaurecht für die Gemeinde interessant sein könnte, da das Grundstück nie ganz weg ist. Die Gemeinde bliebe Grundstückseigentümer und könnte immer wieder auf das Grundstück zurückgreifen, auch noch nach Jahren, wenn die Laufzeit endet oder das Erbbaurecht übertragen werden soll.

(Bodenrichtwert: 29.400 € / Pacht 4 bis 6 % im Jahr ca. 1.200,00 bis 1.600,00 € im Jahr)

 

Frau Fürst spricht sich dafür aus Kriterien festzulegen, die für Interessenten an dem Grundstück verbindlich sein sollten, die Absichtserklärung zu formulieren und der Gemeinde eine Empfehlung zu geben.

 

Aus der Diskussion werden die nachfolgenden Abreden für das Ausschreibungsverfahren vorgegebenen:

-          Zeitplan und Skizzen für die geplanten Sanierungsmaßnahmen

-          keine Ferienwohnungen

-          Mieter können wohnen bleiben – bezahlbarer Wohnraum (sozialverträgliche Mieten)

-          keine Eigenbedarfskündigung

-          ortsübliche Mietpreise / Mietpreisdeckelung

-          Anmeldung nur mit Hauptwohnung

-          keine Veräußerung in den nächsten Jahren.

 

Bei Nichteinhaltung sollte eine Vertragsstrafe bzw. eine Rückübertragungsmöglichkeit vertraglich geregelt sein.

Herr Schellhase betonte, dass ein gemeindlicher Bedarf für diese Kriterien bestehen muss.

 

Herr Großebockermann regt an, eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht einzuholen.

Frau Fürst wird die Anfrage und Vorformulierung vorbereiten und an Herrn Schellhase senden. Herr Schellhase leitet diese dann an die Kommunalaufsicht weiter.

 

Frau Fürst beendet den Tagesordnungspunkt.

 

Herr Springer und Frau Freitag nehmen wieder an der Sitzung teil.