Auszug - Außerplanmäßige Auszahlung für Unterhaltungsarbeiten Sportlerheim am Sportplatz in Golzow
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Herr Horst erläutert den Zweck dieser außerplanmäßigen Aufwendung mit dem Erfordernis, das Sportlerheim Golzow nach der Vereinsnutzung für die gemeindliche Nutzungsvergabe wiederherzurichten. Die Gemeinde übernimmt wieder die Eigentümerpflichten.
Da Herr Müller bisherige Eigenleistungen des Sportvereins bei der Instandhaltung des Gebäudes anzweifelt, widerlegt Herr Horst dies mit Ausführungen zu den Eigenleistungen der Sportler.
Herr Polster: diese finanziellen Mittel dienen zur Erneuerung des Fußbodenbelages im Vereinsraum, dem Austausch eines Heizkörpers und der Renovierung der Toiletten.
Herr Horst: die erforderliche Instandsetzung soll der Vermietbarkeit dienen, auch die Sportler müssen künftig wie alle anderen ein Nutzungsentgelt entrichten. Von den Sportlern, die das Objekt weiter nutzen wollen, soll ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. In Golzow sind keine anderen Räume vorhanden.
Herr Horst: Der ehem. Vereinsvorstand muss noch zum Rückbau der Ballfanganlage aufgefordert werden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.000,- EUR für die Ausführung notwendiger Reparaturarbeiten / Unterhaltungsmaßnahmen im Sportlerheim am Sportplatz im OT Golzow. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Regenentwässerung (5410101-30601-5241010).
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Beauftragt |
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