Auszug - Außerplanmäßige Auszahlung für Unterhaltungsarbeiten Sportlerheim am Sportplatz in Golzow

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-074/2020 Außerplanmäßige Auszahlung für Unterhaltungsarbeiten Sportlerheim am Sportplatz in Golzow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Horst erläutert den Zweck dieser außerplanmäßigen Aufwendung mit dem Erfordernis, das Sportlerheim Golzow nach der Vereinsnutzung für die gemeindliche Nutzungsvergabe wiederherzurichten. Die Gemeinde übernimmt wieder die Eigentümerpflichten.

 

Da Herr Müller bisherige Eigenleistungen des Sportvereins bei der Instandhaltung des Gebäudes anzweifelt, widerlegt Herr Horst dies mit Ausführungen zu den Eigenleistungen der Sportler.

 

Herr Polster: diese finanziellen Mittel dienen zur Erneuerung des Fußbodenbelages im Vereinsraum, dem Austausch eines Heizkörpers und der Renovierung der Toiletten.

 

Herr Horst: die erforderliche Instandsetzung soll der Vermietbarkeit dienen, auch die Sportler müssen künftig wie alle anderen ein Nutzungsentgelt entrichten. Von den Sportlern, die das Objekt weiter nutzen wollen, soll ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. In Golzow sind keine anderen Räume vorhanden.

 

Herr Horst: Der ehem. Vereinsvorstand muss noch zum Rückbau der Ballfanganlage aufgefordert werden. 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.000,- EUR für die Ausführung notwendiger Reparaturarbeiten / Unterhaltungsmaßnahmen im Sportlerheim am Sportplatz im OT Golzow. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Regenentwässerung (5410101-30601-5241010).

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 29.10.2020 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 30.06.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Katrin Voigt  
Termin: 30.06.2021 Status: (offen)
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Beauftragt